EG-rechtliche Klärung rückt näher – VG Gießen begründet Vorlagefragen

Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sozietät Redeker Sellner Dahs
Mozartstr. 10
D - 04107 Leipzig
Das VG Gießen hat seinen EuGH-Vorlagebeschluß vom 7.5.2007 (10 E 13/07, siehe http://www.isa-casinos.de/articles/16185.html) inzwischen begründet. Der Vorlagebeschluß stellt einen wichtigen Schritt zur Klärung der anstehenden Rechtsfragen für die EU-Sportwetten dar.

Das Verwaltungsgericht hat klar zum Ausdruck gebracht, daß es die Vermittlung von Sportwetten an die in Österreich konzessionierte Happybet Sportwetten GmbH als rechtmäßig ansieht. Die Beschränkungen, die in anderen Mitgliedstaaten konzessionierten Unternehmen durch die hessischen Behörden auferlegt werden, verstießen aus mehreren Gründen gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit: Es fehle an einer spezifischen Untersuchung des Gefährdungspotentials von Sportwetten im Gesetzgebungsverfahren, und eine kohärente und systematische Regelung des Glücksspielrechts sei nicht zu erkennen. Schließlich verfüge die Happybet Sportwetten GmbH über eine österreichische Erlaubnis, die in Deutschland als gültige Erlaubnis angesehen werden könne.

Einzigartig an dem Beschluß ist, daß das Gericht trotz der an sich klaren Positionierung nicht einfach ein weiteres Urteil erlassen hat. Es hat statt dessen dem EuGH seine Rechtsansicht vorgestellt und Fragen zur Auslegung des EG-Vertrags unterbreitet. Sämtliche anderen Gerichte haben bislang entweder zugunsten oder zulasten der EU-Sportwettvermittlung entschieden, ohne den EuGH anzurufen. Trotz neun Jahren intensiver rechtlicher Auseinandersetzungen konnte so bislang keine befriedigende Klärung erzielt werden. Dem Beschluß des VG Gießen liegt demgegenüber die zutreffende Erkenntnis zugrunde, daß das Vorlageverfahren nach Art. 234 EG-Vertrag dem Zweck dient, umstrittene EG-rechtliche Fragen durch den EuGH beantworten zu lassen, um eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen.