Neues Gesetz gegen Sportwettbetrug – Kein Kavaliersdelikt

Neues Gesetz gegen Sportwettbetrug – Kein Kavaliersdelikt

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben, das am 19. April 2017 in Kraft getreten ist, die Verletzung der Integrität des sportlichen Wettbewerbes unter Strafe gestellt. Einen ersten Anwendungsfall erlebte das Gesetz kürzlich durch die Strafanzeige des DFB gegen Spieler des VfL Osnabrück wegen Manipulationsverdachtes in der Dritten Liga. Grund genug, die Regelungen einmal näher zu betrachten.

Für einige mag es sicher zunächst schwer verständlich sein, aber die manipulierte Sportwette auf eine Begegnung der Kreisliga C oder auf das C-Junior/ innen Spiel der Tochter kann ab sofort unter Strafe stehen. Nach § 265c StGB macht sich wegen „Sportwettbetrugs“ strafbar, „wer als Sportler oder Trainer einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports zugunsten des Wettbewerbsgegners beeinflusse und infolgedessen ein rechtswidriger Vermögensvorteil durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette erlangt werde.“ Das Gesetz sieht dafür als Strafe entweder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Dabei gilt das Gleiche nach Absatz 2 auch für Personen, die von sich aus einen Vorteil oder eine Gegenleistung anbieten, versprechen oder gewähren. Durch Absatz 3 und 4 werden außerdem Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter, soweit sie den Verlauf oder das Ergebnis Sports in regelwidriger Weise beeinflussen, als mögliche Täter bestraft.

Was ein Wettbewerb des organisierten Sports ist, erklärt Absatz 5: nämlich eine Sportveranstaltung im In- oder Ausland, die von einer Sportorganisation organisiert wird und bei der Regeln dieser Organisation einzuhalten sind. Der DFB und seine nachgeordneten Verbände, und damit auch der FVM, unterfallen dieser Regelung. Demnach sind alle Veranstaltungen des FVM, insbesondere der normale Betrieb der Spielklassen, ein Wettbewerb im Sinne des Gesetzes.

Eine öffentliche Sportwette ist das Wetten aus Anlass von Sportereignissen (§ 17 Absatz 2 des Rennwett-und Lotteriegesetzes). Dabei ist zu beachten, dass es unerheblich ist, ob es sich um eine genehmigte Sportwette handelt und ob der Sportwettanbieter seinen Sitz im Inland oder im Ausland hat. Damit sind auch alle Sportwetten, welche über das Internet verfügbar sind, umfasst. Hier hat es in den letzten Jahren mehrmals Versuche von Wettanbietern gegeben einen Markt im Amateurfußballbereich zu etablieren. Auch hier greift das Gesetz ein, da es auf ein bestimmtes Leistungsniveau oder einen besonderen Grad der Professionalisierung der Teilnehmer nicht ankommt.
Einzige Ausnahme sind Sportveranstaltungen, die rein privat organisiert werden und bei denen eine Sportorganisation nicht eingebunden wird. Hierunter sind zum Beispiel Firmenläufe, durch Privatpersonen veranstaltete Freizeit-Fußballturniere, private Sportfeste oder Schulsportwettbewerbe zu verstehen.

Für den Bereich der höheren Amateurligen, in denen eine regelmäßige Bezahlung der Spieler erfolgt, ist zudem die neue Regelung des § 265d StGB zu beachten. Nach dieser Vorschrift liegt eine Strafbarkeit auch ohne die Verbindung mit einer Sportwette vor, wenn an dem Wettbewerb „überwiegend Sportler teilnehmen, die durch ihre sportliche Betätigung unmittelbar oder mittelbar Einnahmen von erheblichem Umfang erzielen.“

Insgesamt gilt die neue Rechtslage für den gesamten Spielbetrieb des FVM.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) haben die Verabschiedung des Gesetzes begrüßt. Spätestens jetzt sollte allen Beteiligten klar sein, dass es sich auch bei vermeintlich kleineren Beeinflussungsversuchen jenseits des sportlich-fairen Wettkampfes nicht um ein Kavaliersdelikt unter Sportlern handelt. Stattdessen muss nun jeder Spieler, Trainer und Schiedsrichter mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er sich nicht an die Regeln des Fair Play hält. Und zwar auch im Amateurbereich. 

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