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Spielhallen bleiben zu

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Maximal zwölf Automaten dürfen noch an einem Standort betrieben werden – dabei bleibt es, urteilt das Verwaltungsgericht.
Maximal zwölf Automaten dürfen noch an einem Standort betrieben werden – dabei bleibt es, urteilt das Verwaltungsgericht. © dpa

nre Uelzen/Lüneburg. Mehrere Spielhallen unter einem Dach – das ist seit dem 1. Juli nicht mehr erlaubt. Sieben Hallen mussten so, wie berichtet, auch in Uelzen schließen.

Deren Betreiber wollten sich dem aber nicht einfach beugen und zogen vor das Verwaltungsgericht in Lüneburg. Fünf Beschwerden aus Uelzen waren anhängig. Allesamt wurden nun in einem Eilverfahren abgewiesen, informiert Gerichtssprecher Harald Kramer-Natho auf AZ-Anfrage.

Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in den betroffenen Hallen ist damit vorerst nicht möglich. Aber, so Kramer-Natho weiter, gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes könne binnen von zwei Wochen vorgegangen werden. Zuständig sei dann in diesen Fällen das Oberverwaltungsgericht. Außerdem stünden die Entscheidungen in den Hauptverfahren noch aus.

Ausgangspunkt für Schließungen von Spielhallen und für die sich anschließenden rechtlichen Auseinandersetzung war ein neuer Glückspielstaatsvertrag. Demnach sind sogenannte Mehrfachkonzessionen für Spielhallen nicht mehr zulässig – an einem Standort dürfen noch maximal Zwölf Automaten stehen. Zudem ist ein Mindestabstand zwischen Spielhallen einzuhalten. Landesweit entzogen Kommunen den Betreibern Konzessionen. In Uelzen, wo auch Mehrfachkonzessionen üblich waren, konnte der Betreiber auswählen, welche Spielhalle an einem Standort weiterbetrieben werden sollte. Wo er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht oder es auch keine weiteren sachlichen Auswahlgründe gegeben hat, dort kam das Losverfahren zum Einsatz.

Beim Verwaltungsgericht in Lüneburg gingen aus dem zuständigen Gebiet insgesamt 44 Beschwerden zu Schließungen ein. Über 43 wurde bis vergangenen Montag im Eilverfahren entschieden, in 41 Fällen wurden sie abgewiesen.

Dass rechtlich gegen den Entzug von Konzessionen vorgegangen werde, sei doch verständlich, sagt Daniel Henzgen, Bevollmächtigter der Geschäftsführung der Löwen Entertainment GmbH, die bundesweit an 450 Standorten Spielhallen unter dem Label „Admiral“ betreibt – darunter auch im Uhlenköperpark in Uelzen. Es gehe um die Existenz der Spielhallenbetreiber, um Mitarbeiter und um die Investitionen in Standorte. „Das ist Kapitalvernichtung“, sagt Henzgen.

Zu dem wehre man sich gegen die vorgenommene „Rasenmäher“-Methode, bei der nun flächendeckend Konzessionen von legalen Spielhallen entzogen würden – wohlwissend, dass sich damit die Thematik Spielsucht nicht erübrige. Die Betroffenen würden weiterspielen, womöglich jetzt zunehmend illegale Angebote nutzen. „Wir müssen weg von einer Diskussion über Quantität, und hin zu einer Diskussion über Qualität kommen, bei der die Besten bleiben“, so Daniel Henzgen. Mitarbeiter von legal betriebenen Hallen seien in Sachen Spielsucht geschult, bei welchem Internet-Angebot, beispielsweise von den Cayman-Inseln, sei das wohl der Fall?, fragt er.

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