Oberverwaltungsgericht Bremen: Neuer Glücksspielstaatsvertrag mit Europarecht vereinbar

– Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen bestätigt Zulässigkeit des Sportwettenmonopols
– Maßnahmen zum Spielerschutz und zur Suchtprävention in Bremen erfüllen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
– Entwurf des neuen Staatsvertrags zielt auf Eindämmung der Spielsucht und ist daher grundsätzlich zulässig
– Bremer Toto und Lotto GmbH begrüßt Beschluss

Bremen, 5. Juni 2007. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Freien Hansestadt Bremen hat in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 15. Mai 2007 bestätigt, dass der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages grundsätzlich mit dem Europarecht vereinbar ist.

Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Nach der zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann nicht zweifelhaft sein, dass das grundlegende Konzept, das mit dem Entwurf des Staatsvertrags verfolgt wird, gemeinschaftsrechtlich unbedenklich ist. Durch die Neuregelung soll ein kohärentes und systematisches Vorgehen zur Eindämmung der Spiel- und Wettsucht gewährleistet werden. Maßgeblich ist, dass das Grundkonzept des Entwurfs einer der vom EuGH für zulässig erachteten nationalen Handlungsoptionen entspricht.“
(Az. 1 B 447/06, S. 6).

Im Verfahren ging es um ein Unternehmen, dem die Vermittlung von Sportwetten an einen in Gibraltar ansässigen Sportwettenanbieter von den Behörden untersagt worden war. Das OVG hat mit seinem Beschluss festgestellt, dass die Tätigkeit des Unternehmens als verboten angesehen werden und von den Behörden unterbunden werden darf.

„Wir begrüßen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ausdrücklich“, sagte Michael Barth, Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH. „Der Beschluss zeigt, dass die Politik mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag auf dem richtigen Weg ist. Entgegen den Behauptungen der Befürworter eines kommerziellen Glücksspielangebots sind Glücksspielmonopole zulässig, wenn sie sich an Zielen des Spielerschutzes ausrichten. Das Gericht betont, dass unsere Maßnahmen zur Suchtprävention in Bremen bereits heute greifen und damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen“, so Barth weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 28. März 2006 entschieden, dass das staatliche Wettmonopol strikt am Spielerschutz ausgerichtet werden muss. Die Bundesländer sind Karlsruhe gefolgt und setzen die Vorgaben in einem neuen Staatsvertrag um.

„Die Entscheidung ist ein starkes Signal für ganz Deutschland. Die Politik hat sich nicht von der Kampagne der kommerziellen Glücksspielindustrie beirren lassen und den Staatsvertrag auf den Weg gebracht, um die Spieler vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir zum 1. Januar 2008 eine neue Regelung des Glücksspiels in Deutschland haben werden, die mit dem Verfassungs- und dem Europarecht vereinbar ist“, sagte Barth.

Der Beschluss ist abrufbar unter: http://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/1b44706b.pdf

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