Spielbanken Niedersachsen klagen gegen Verbot von Online-Casino

Die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) hat juristische Schritte gegen die Landesregierung eingeleitet, um die Zulassung für den Betrieb eines Online-Casinos zu erhalten. Geschäftsführer Rainer Chrubassik verwies auf die Rechtslage, die der SNG Online-Spiele grundsätzlich erlaube. Das niedersächsische Finanzministerium hatte die Genehmigung des Internet-Casinos Ende Februar überraschend versagt. Chrubassik erklärte, dass die Spielbanken immer davon ausgegangen waren, eine Erlaubnis für ein Internet-Casino zu besitzen: „Nicht umsonst haben wir das Online-Casino in engem Schulterschluss mit dem Finanzministerium in Hannover geplant. Jetzt fühlen wir uns von der Landesregierung regelrecht getäuscht.“ Chrubassik warnte darüber hinaus vor Anbietern aus dem Ausland, die schon heute mit Angeboten ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen aufwarteten. „Wir brauchen ein staatlich konzessioniertes Online-Casino, um die Menschen in Niedersachsen vor illegalen, unsicheren und suchtgefährdenden Angeboten privater Anbieter aus dem Ausland zu schützen“, erklärte Chrubassik. Das Konzept der SNG hingegen biete zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen und orientiere sich strikt an den Vorgaben des renommierten Spielsuchtexperten Professor Dr. Gerhard Meyer vom Institut für Psychologie und Kognitionsforschung der Universität Bremen, der an der Entwicklung beteiligt war, betonte Chrubassik.

Bei der Planung des Online-Casinos seien alle Anregungen des niedersächsischen Finanzministeriums berücksichtig worden, erklärte Chrubassik. Aufgrund des geltenden Rechts, aber auch mit Blick auf das Thema Suchtprävention sei ein Verbot daher nicht zu akzeptieren. Es seien bereits mehrere Millionen Euro in die Entwicklung investiert worden, des Weiteren drohe ein Einnahmeausfall in Millionenhöhe auch für das Land Niedersachsen, da die SNG einen Großteil des Bruttospielertrages (Einsätze minus Gewinnauszahlungen) an den Landeshaushalt abgebe. Chrubassik hob die einmaligen und vorbildlichen Sicherheitsvorkehrungen für den technischen Betrieb sowie für den Spieler- und Jugendschutz hervor. Sie sollen vermeiden, dass sich Spieler überschulden, unter anderem durch eine Obergrenze bei der wöchentlichen Einzahlung von 500 Euro. Ebenso stellt eine umfangreiche Schufa-Identitätsüberprüfung sowie ein Abgleich mit der Sperrdatei sicher, dass Minderjährige und gesperrte Spieler nicht in das Online-Casino gelangen. Dies sind Maßnahmen, wie sie auch von der Europäischen Kommission empfohlen werden. Darüber hinaus setzt das Online-Casino der Spielbanken Niedersachsen durch die bisher einmalige Zertifizierung des Zufallszahlengenerators sowie des IT-Verbundes nach internationalen Standards und ISO-Normen weltweit neue Maßstäbe.

„Die Realität des Internets kann nicht zurückgedreht werden. Wenn die Spielbanken Niedersachsen kein Glücksspiel im Internet anbieten, treiben wir die Kunden in die Hände von Anbietern mit Geschäftssitz in Antigua oder Costa Rica, wo es wenige bis gar keine Sicherheitsbestimmungen gibt“, betonte Chrubassik. Vorhandenen oder latenten Spieltrieb auf legale und sichere Angebote zu kanalisieren, sei ausdrücklich ordnungspolitischer Auftrag und auch von der Suchtpräventionsforschung allgemein anerkannt. Das Land Niedersachsen hatte sich in seinem Verbot auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bezogen, wonach die Bundesländer gegen die immer stärker um sich greifende Spielsucht vorgehen sollen.

Die SNG existiert als Tochtergesellschaft des Landes Niedersachsen seit 1987 und fungierte bis 1995 unter dem Namen Hannoversche Spielbanken GmbH. Im Jahre 2005 wurde die SNG privatisiert. Gesellschafter ist die Casinos Austria International Holding GmbH. Die SNG betreibt mit 460 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt 10 konzessionierte Casinos in Niedersachsen (Bad Bentheim, Bad Harzburg, Bad Pyrmont, Bad Zwischenahn, Borkum, Hannover, Norderney, Osnabrück, Seevetal und Wolfsburg).

Quelle: Spielbanken Niedersachsen