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Auch Opposition stimmt dem Wettbürogesetz zu

Noch gestern hatte die SPÖ die Regierungsparteien ÖVP und Grüne heftig für deren Gesetzesvoranschlag zum neuen Wettunternehmergesetz kritisiert. Heute, Mittwoch, kam es im Landtagsausschuss nach längeren Verhandlungen aber zu einem einstimmigen Beschluss. Die Kritik wurde aber erneuert.

Die Bestimmungen für das Eröffnen von Wettbüros werden in Salzburg ab 1. Juni verschärft - darauf haben sich alle Parteien im Landtagsausschuss geeinigt. (Symbolbild).
Die Bestimmungen für das Eröffnen von Wettbüros werden in Salzburg ab 1. Juni verschärft - darauf haben sich alle Parteien im Landtagsausschuss geeinigt. (Symbolbild).

Das neue, wesentlich verschärfte Wettengesetz wurde heute, Mittwoch, vom zuständigen Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Landtages einstimmig beschlossen. Dazu der grüne Landtagsabgeordnete Simon Heilig-Hofbauer: "Es freut mich, dass alle Parteien unser Gesetz für einen strengen Jugendschutz sowie deutlich mehr Schutz vor Spielsucht mittragen. Das Gewerbe der Wettvermittlung wird nun endlich reguliert, die Behörden bekommen weitreichende Kontrollbefugnisse, die Strafen für Gesetzesverstöße werden deutlich erhöht".

Das neue Gesetz, das im Ressort von LH-Stv. Astrid Rössler erarbeitet wurde, löst das veraltete Buchmacher- und Totalisateure-Gesetz aus dem Jahr 1994 ab. Es bringt zahlreiche Verschärfungen für die Wettbranche mit sich. Das neue Gesetz wird mit 1. Juni 2017 in Kraft treten.

Folgende Maßnahmen sind im neuen Wettunternehmergesetz vorgesehen:

  • Voraussetzung zur Eröffnung eines Wettbüros ist zukünftig die Erlangung einer behördlichen Bewilligung als Wettunternehmer/in.
  • Um diese Bewilligung zu erhalten, bedarf es einer Zuverlässigkeitsprüfung, einer Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Kreditrahmenbestätigung von 100.000 Euro für Wettvermittler und 300.000 Euro für Buchmacher), eines Spielschutzkonzeptes sowie eines Wettreglements.
  • Ausschlussgründe für die Erteilung einer Bewilligung sind gerichtliche Freiheitsstrafen über drei Monate oder 180 Tagessätze, Geldwäscheverurteilungen bzw. ein zweimaliger Verstoß gegen jugendschutz-, glücksspiel-, oder wettrechtliche Bestimmungen.
  • Die Bewilligung wird zunächst auf zwei Jahre befristet vergeben und muss danach alle fünf Jahre erneuert werden.
  • Das neue Gesetz sieht strengere Strafbestimmungen vor. Unter anderem kommt es beim zweiten Gesetzesverstoß zum Entzug der Betriebs-Bewilligung kommen.
  • Die Einführung der personenbezogenen Wettkundenkarte stellt eine deutliche Stärkung des Jugendschutzes dar: Wettterminals können nur noch mit dieser Karte in Betrieb genommen werden.
  • Um die Wettkundinnen und -kunden besser zu schützen, wird es durch die personalisierte Wettkundenkarte zukünftig die Möglichkeit zur Selbst- und Fremdsperre geben.
  • Des Weiteren sieht das Gesetz ein Verbot der Live-Wetten vor, da solche Wetten Ähnlichkeiten mit dem Glücksspiel aufweisen. So werden etwa bei Fußballspielen Wetten auf den nächsten Elfmeter, Corner, Einwurf usw. verboten.
  • Mit dem Verbot von Wetten auf (Sport-) Veranstaltungen, an denen hauptsächlich Amateure oder Jugendliche teilnehmen, werden konkrete Maßnahmen gegen Wettbetrug und gesetzt.
  • Um illegalen Aktivitäten in Wettbüros Einhalt zu gebieten, muss der Behörde jederzeit Zutritt gewährt werden, den sie sich im Fall der Weigerung auch mit Zwangsgewalt verschaffen darf. Zudem erfüllt die Weigerung einen Straftatbestand, der mit einer Geldbuße sanktioniert wird.
  • Zukünftig muss im Unternehmen ein elektronisches Wettbuch führen, das von
    den Behörden fünf Jahre lang eingesehen werden darf.
  • Die Betriebszeiten werden auf sechs bis 24 Uhr begrenzt, da nach Mitternacht ohnehin keine Spiele bzw. Sportveranstaltungen stattfinden. Ausnahmen wird es nur bei sportlichen Großereignissen geben, die auf Grund der Zeitverschiebung später übertragen werden.

Kritik der Landes-SPÖ: "Stur, sturer, Landesregierung"

Die SPÖ blieb trotz ihrer Zustimmung zum Gesetz aber bei ihrer Kritik. SP-Familiensprecherin Nicole Solarz meinte etwa in einer Aussendung: "Stur, sturer, Landesregierung. Mehr fällt mir zur heutigen Landtagssitzung zum Thema Wettgesetz nicht ein. Welche Ausreden die Regierungsparteien gefunden haben um eine Bannmeile von 300 Metern rund um Wettbüros abzulehnen ist abenteuerlich."

Denn die Ablehnung dieses wirklich vernünftigen Vorschlags helfe nicht dabei, dem "Wettunwesen" einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben, kritisiert Solarz. Das immer wieder angeführte Argument einer eventuellen Verfassungswidrigkeit sei sogar von der Landeslegistik bezweifelt worden: "Schließlich entscheidet der Verfassungsgerichtshof und nicht der Landtag über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes", betont Solarz - und verweist auf Vorarlberg.

Auch Stadt-SPÖ präsentiert Vorarlberger Beispiel

Auf dieses Bundesland, das ebenso wie Salzburg eine schwarz-grüne Landesregierung hat, bezieht sich auch die Stadt-SPÖ. Für Bürgermeister-Stellvertreterin Anja Hagenauer ist das neue Gesetz daher eine vertane Chance: "Die sture Abwehrhaltung aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken der schwarz-grünen Landtagsfraktionen ist in diesem Zusammenhang unverständlich. Umso mehr nachdem Vorarlberg eine bisher lediglich auf Wettterminals beschränkte Bannmeile von hundert Meter demnächst auf 300 Meter ausweitet und diese dann künftig für alle Wettannahmestellen im Land gilt", sagt sie.

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