OVG des Saarlandes: Private Wettvermittlung vorerst weiter zulässig

Rechtsanwalt Guido Bongers

Rechtsanwaltskanzlei Bongers
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Mit mehreren Beschlüssen hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis am 4.4.2007 die sofortige Vollziehbarkeit von Untersagungsverfügungen, welche gegen private Wettvermittler ergangen waren, ausgesetzt und damit festgestellt, dass die private Vermittlung von Sportwetten an ein innerhalb der EU konzessioniertes Unternehmen im Saarland zunächst weiter erfolgen darf.

Das OVG hält es nach diesen Beschlüssen zumindest für zweifelhaft, dass das ordnungsbehördliche Einschreiten gegen private Sportwettvermittler mit der europarechtlich gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit in Einklang steht.

Das Gericht wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch aus Gründen der Suchtprävention kein öffentliches Interesse an der sofortigen Unterbindung privater Vermittlungstätigkeit bestehen könne, da nach wie vor auch seitens der staatlichen Lotterieanbieter verbreitet Sportwetten auch über das Internet vertrieben werden.

Damit hat nach dem OVG Schleswig-Holstein mittlerweile ein zweites Oberverwaltungsgericht zu Gunsten der privaten Wettvermittler entschieden.