EFTA-Gerichtshof bestätigt norwegisches Glücksspielmonopol

Bekämpfen der Spielsucht legitime Begründung für Monopole

Der EFTA-Gerichtshof in Luxemburg hat heute Mittwoch, den 14. März 2007, um 14.30 Uhr seine Entscheidung bekannt gegeben, dass der völlige Ausschluss von privaten Glücksspielautomatenbetreibern und die Wiedereinführung eines Monopols auf den Betrieb von Automatenspielen in Norwegen im Jahr 2003 zulässig sei.

Diese Beschränkung sei insbesondere unter Verweis auf das jüngst erfolgte Placanica-Urteil des EuGH zu rechtfertigen. Das Monopol diene zwingenden Gemeinwohlinteressen. Wörtlich wurde das Bekämpfen der Spielsucht als „legitimes Ziel“ definiert. „Suchtbekämpfung“ sei in der Lage, ein Monopol auf diesem Gebiet zu rechtfertigen. Wörtlich wurde weiters ausgeführt, das Automatenspiel habe „von allen Spielen das größte Suchtpotential“. Weiters führte der EFTA-Gerichtshof aus, „dass ein staatlicher Monopolbetreiber das Ziel der Suchtbekämpfung tendenziell besser durchsetzen kann, als kommerzielle Betreiber“.

Bemerkenswert ist dabei, dass im Verfahren vor dem EFTA-Gerichtshof die Haltung des EFTA-Gerichtshofes auch von der Europäischen Kommission unterstützt wurde.

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