Das Berliner Spielhallengesetz beschäftigt jetzt das Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob das im Mai 2011 verabschiedete Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Geklärt werden soll auch, ob das Land Berlin das Gesetz überhaupt hatte beschließen dürfen oder die Kompetenz dafür allein dem Bund zusteht. Das Gericht ließ in der Verhandlung am Donnerstag erkennen, dass die Föderalismusreform ein Grund sein könne, dass das Gesetz nicht gegen das Grundgesetz verstoße, da bei der Föderalismusreform den Bundesländern mehr Kompetenzen bei der Gesetzgebung zugestanden wurde. Bis 2006 waren die Anforderungen an Spielhallen bundeseinheitlich in der Gewerbeordnung und in der Spielverordnung geregelt, die auf der Grundlage der Gewerbeordnung ergangen war.

Grund für die Verhandlung in Leipzig sind Revisionen von fünf Betreibern von Spielhallen gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg von Juni 2015 sowie Januar und März dieses Jahres. Hier waren die Unternehmer mit ihren Klagen gegen das Land Berlin gescheitert – wie zuvor schon vor dem Verwaltungsgericht Berlin im Jahr 2013. Die Spielhallenbetreiber argumentieren, sie hätten so stark unter dem neuen Spielhallengesetz zu leiden, dass von dem Gesetz eine „erdrosselnde Wirkung“ ausgehe und sie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht seien. Das Land Berlin hält dem entgegen, dass zum Jahresende 2015 immer noch 535 Spielhallen in der Hauptstadt existierten: Es spreche nichts dafür, dass ein wirtschaftlicher Betrieb von Spielhallen nicht mehr möglich sei.

Eine Klage hat die LS3 Spielhallen GmbH eingereicht, die im Wedding acht neue Spielhallen errichten will, dies gemäß dem Bezirksamt Mitte aber nicht darf. Das liegt daran, dass es in der Nähe einen Kindergarten, ein Schulumweltzentrum und weitere schon bestehende Spielhallen gibt. Das sind alles Gründe, die nach dem Gesetz gegen eine Erlaubnis der Spielhallen sprechen. Die anderen Klagen betreffen Spielhallen in Charlottenburg, Marzahn, Wilmersdorf und Friedrichshain. Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt.