Sportwettenvermittlung an Sportwetten GmbH Gera weiter zulässig

Der VDSD e.V. hat bereits kürzlich über eine Hauptsacheverhandlung am Verwaltungs-gericht Stuttgart berichtet. Heute wurde von RA Dr. Andreas Zumschlinge eine weitere sehr erfreuliche Entscheidung in einem Verfahren nach § 80 V VwGO übermittelt.

In der Sache ging es um die Zulässigkeit einer Sportwettenvermittlung an die Sportwetten GmbH Gera. Das Gericht hatte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verfügung und sah ein überwiegendes privates Interesse des Antragstellers, seine Vermittlungstätigkeit fortzusetzen.

Bedenken sah das Gericht ebenfalls in der Anwendung des § 284 StGB auf die Konstellation einer Sportwettenvermittlung. Weiterhin wurde eine sachdienliche Trennung zwischen Veranstaltungs- und Vermittlungstätigkeit vorgenommen.

Das Gericht teilte auch mit, dass die Sportwetten GmbH Gera in Thüringen über eine Erlaubnis für Oddset verfüge. Inwieweit dann eine Betätigung der Betreiberfirma und der Annahmestellen in Baden-Würtemberg überhaupt noch strafbar sein könne, sei fraglich.

Andreas Pietsch, Geschäftsführer der Sportwetten GmbH Gera, sieht sich durch den Beschluss bestätigt. Viele unserer Argumente wurden durch das Gericht bestätigt und in die Überlegungen einbezogen. Auf Dauer wird man die Legalisierungswirkung einer Erlaubnis nicht ignorieren können, meint er.

Abschließend weist das Gericht auch daraufhin, dass nach der BVerfG-Entscheidung vom 28.03.2006 verschiedene Optionen zur Beseitigung des verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrigen Zustandes bestehen. Hier käme auch eine mögliche Liberalisierung in Frage, welche durchaus noch in der Diskussion stehe, so jedenfalls das Verwaltungsgericht.

Der VDSD e.V. hält diese Entscheidung für wertvoll, da das Gericht unabhängig und unparteilich die Rechtslage geprüft hat und viele interessante Rechtsfragen betrachtet hat. Der VDSD sieht insbesondere als erfreulich an, dass das Verwaltungsgericht die Anwendung des § 284 StGB als äußert fraglich sieht.

Die Entscheidung ist im Volltext abrufbar.

http://www1.sportwetten-gera.de/vg_stuttgart/vg_stuttgart_02_2007.pdf

VDSD e.V.
R. Nitzschke
Vorsitzender
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