EUGH: Verkündung des Placanica-Urteil am 6.3.2007

Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird, laut vorläufigem Terminplan, am 6. März 2007, um 9.30 Uhr, das seit langem erwartete Placanica-Urteil (Rs. C-338/04) verkünden. Bei dem Verfahren geht es um die Grundsätze der Niederlassungsfreiheit und des freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in Europa im Hinblick auf das Angebot von Sportwetten.

Wie bei dem zuvor ergangenen Gambelli-Urteil (EuGH, Urteil vom 6. November 2003 – Az.: C-101/01) und dem Zenatti-Urteil (EuGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 – Az.: C-67/98) liegt der Placanica-Entscheidung ein strafrechtliches Vorgehen gegen Sportwettenvermittler zugrunde, die Verträge über Sportwetten aus Italien an einen britischen Buchmacher vermittelt hatten.

Falls die Richter in Luxemburg, dem Antrag des Generalanwalts folgen und damit das Verbot privater Anbieter in Italien aufheben, hätte dies auch Auswirkungen auf den deutschen Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag.