Poker ist Glücksspiel

Nur die Casinos Austria AG darf Poker in Österreich anbieten

Manche Anbieter von Spielen vermitteln immer wieder den falschen Eindruck, es bestünden verschiedene Rechtsauffassungen zur Frage, ob Poker als Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes zu qualifizieren sei.

Tatsächlich ist nach der Bewertung durch die Judikatur Poker klar unter die Glücksspiele zu reihen: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 8. September 2005 (2000/17/0201) ausführt, ist bei Poker der Spielausgang überwiegend vom Zufall abhängig. Insbesondere hielt das Höchstgericht fest, dass auch Bluffen „den Spielen nicht den Charakter als Glücksspiel nimmt“.

Mit dieser Entscheidung sollte klar gestellt sein, dass das Veranstalten und Organisieren von Pokerspielen durch diverse Betreiber nicht nur gegen das Glücksspielgesetz sondern auch gegen § 168 Strafgesetzbuch (illegales Glücksspiel) verstößt.

Die Casinos Austria AG ist als Inhaber aller zwölf Casinokonzessionen die einzige Gesellschaft, die zur Veranstaltung von kommerziellen Glücksspielen (Tischspiel und Automatenspiel) unter Einhaltung strengster ordnungspolitischer Auflagen und unter staatlicher Kontrolle in Österreich berechtigt ist. Casinos gibt es in Baden, Bad Gastein, Bregenz, Graz, Innsbruck, Kitzbühel, Kleinwalsertal, Linz, Salzburg, Seefeld, Velden und Wien.

Neben der Casinos Austria AG als Konzessionsnehmer darf es keine weiteren kommerziellen Anbieter von Poker in Österreich geben.