OLG Hamburg: LotterieStV auf ausländische Spielvermittler anwendbar

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

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Das OLG Hamburg (Urt. v. 06.12.2006 – Az.: 5 U 9/06) hat entschieden, dass die Vorschriften des deutschen Lotteriestaatsvertrag (LotterieStV) auch auf ausländische gewerbliche Spielvermittler anwendbar sind.

Seit dem 1. Juli 2004 bestimmt der LotterieStV in § 14 zahlreiche Voraussetzungen an gewerbliche Spielvermittler. Die praktisch wichtigste Vorschrift ist dabei die Pflicht, dass mindestens 2/3 der vereinnahmten Spielbeiträge an den Veranstalter weitergeleitet werden müssen (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 LotterieStV).

Im vorliegenden Fall warb ein österreichischer Dienstleister unter einer DE-Domain im Internet. Angeboten wurde ausschließlich die Teilnahme an Glücksspielen des Deutschen Toto-Lotto-Blocks. Zudem erfolgte die Zahlungsabwicklung in Deutschland. An die Pflichten des § 14 LotterieStV hielt sich der Anbieter nicht.

Der klagende Verbraucherverband sah hierin eine Wettbewerbsverletzung. Die Gegenseite wandte ein, der Fall müsse nach österreichischem Recht beurteilt werden und nicht nach deutschem.

Die Hamburger Richter haben dem Kläger Recht:

„Schließlich spricht die Fa. D(…) ausschließlich deutsche Verbraucher über eine deutsche Homepage unter einer .de – Domain an. Die Kontaktaufnahme und der Vertragsschluss erfolgen über ein auf dieser Homepage befindliches Bestellformular, sie vermittelt nur Spiele zu deutschen Lotterien und sowohl der vermittelte Glückspielvertrag als auch die gesellschaftsrechtliche Beziehung der Mitglieder der Tippgemeinschaft zueinander unterliegen deutschem Recht.

Ferner finden die Zahlungsvorgänge zwischen der Fa. D(…) und den Spielteilnehmern allein in Deutschland statt. Damit ist trotz der Geltung österreichischen Rechts für den Vermittlungsvertrag zwischen der Fa. D(…) und dem Spielteilnehmer ein praktisch ausschließlich auf das Inland bezogener Sachverhalt gegeben, der über § 4 Abs. 5 TDG die Anwendung der innerstaatlichen Beschränkungen durch Verbraucherschutzvorschriften erlaubt.“

Die Entscheidung des OLG Hamburg ist eine der ersten, die sich mit der räumlichen Anwendung der Vorschriften für gewerbliche Spielvermittler beschäftigt.

Ab sofort ist die 2. Auflage des Buches „Glücks- und Gewinnspielrecht“ von RA Dr. Bahr im Handel erhältlich. Dort wird sich u.a. ausführlich mit dem Recht der gewerblichen Spielvermittler auseinandergesetzt.