Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein weist Beschwerde gegen die Vermittlung von Sportwetten zurück

Frankfurt am Main (ots) – Das OVG Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 02. Januar 2007(Az.3 MB 38/06 12B 43/06) die Beschwerde der Hansestadt Lübeck gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zurückgewiesen. Das VG hatte mit seinem Beschluss vom 23. August 2006 die aufschiebende Wirkung des Widerspruches eines Sportwettvermittlers gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten wiederhergestellt.

Das Gericht konnte nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage und unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes in dessen Urteil vom 28. März 2006 (Az: 1 BvR 1054/01) keine Rechtswidrigkeiten feststellen.

Maßgeblich für das Verwaltungsgericht ist die europarechtliche Rechtslage. Zudem weist das Gericht zutreffend darauf hin, dass die Strafbarkeit der Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Sportwettenanbieter nach § 284 StGB insbesondere auf der Grundlage der Ausführungen des EuGH in der Entscheidung vom 06.11.2003(Gambelli-Urteil) rechtlich als zweifelhaft anzusehen ist.

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Marcus Debus