OVG Saarlouis lässt Vermittlung von Sportwetten bis zur Beschwerdeentscheidung vorläufig zu

Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat die sofortige Vollziehbarkeit von zwei Polizeiverfügungen, mit denen den jeweiligen Antragstellern die weitere Vermittlung von Sportwetten an in anderen EU-Mitgliedsstaaten ansässige und dort konzessionierte Wettveranstalter untersagt wird, vorläufig bis zur Entscheidung in den Beschwerdeverfahren ausgesetzt.

Das OVG hält die erstinstanzlichen Entscheidungen, die von der offensichtlichen Rechtmäßigkeit der betreffenden Verfügungen ausgehen, insbesondere unter gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkten im Beschwerdeverfahren für näher überprüfungsbedürftig (Beschlüsse vom 06.12.2006, Az.: 3 W 17/06 und 3 W 18/06).

Ausweichen auf alternative Wettanbieter im Saarland

Das Gericht hat das Interesse der Antragsteller, bis zur Beschwerdeentscheidung von einer zwangsweisen Durchsetzung der getroffenen Anordnungen verschont zu bleiben, höher bewertet als das öffentliche Interesse an der Bekämpfung der Wett- und Spielsucht. An Sportwetten Interessierte könnten im Fall der sofortigen Unterbindung der Betätigung der Antragsteller auf das Wettangebot der Saarland-Sporttoto-Gesellschaft ausweichen.