Amtsgericht München spricht Sportwettenvermittler frei

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Arendts Rechtsanwälte
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
Das Amtsgericht München hat kürzlich einen Sportwettenvermittler vom Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284 StGB) freigesprochen (Urteil vom 10. Oktober 2006, Az. 1125 Cs 307 Js 47629/04). Das Gericht verweist hierzu auf die Sportwetten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006. Dieses habe ausgeführt, dass das verwaltungsrechtliche Defizit des Staatslotteriegesetzes und
des § 284 StGB nicht beseitigt werde. So könne dem Angeklagten jedenfalls nicht vorgeworfen werden, „nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis“ gehandelt zu haben, wenn das Staatslotteriegesetz eine solche überhaupt nicht kenne und dieses Gesetz noch dazu gerade wegen der Monopolstellung des Staates für verfassungswidrig erklärt worden sei.