Landgericht München hebt Einstweilige Verfügung gegen Lottovermittler auf

Hamburg (ots) –

– Erneut schwere Niederlage für den Freistaat Bayern
– Vorläufige Untersagung des Namens „Deutscher Lottoverband“ aufgehoben

Das Landgericht München I hat heute seine einstweilige Verfügung gegen die vereinten großen Spielvermittler und Lotterieeinnehmer aufgehoben. Am 19. Oktober hatte das Landgericht auf Antrag des Freistaates Bayern den Verbandsmitgliedern zunächst ohne Anhörung untersagt, den Namen „Deutscher Lottoverband“ zu verwenden. Der Verband hatte dagegen umgehend Widerspruch eingelegt und sich vorläufig umbenannt in „Verband der Lottovermittler“.

Mit seinem heutigen Urteil hat das Landgericht die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des ursprünglichen Verbandsnamens bestätigt.

Der Verband informiert seit Anfang November in einer bundesweiten Kampagne über die Konsequenzen des neuen Glücksspielstaatsvertrages, der am 13.12.2006 von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden soll.

Norman Faber, Präsident des Verbandes: „Vielen Politikern ist nicht bewusst, dass der Staatsvertrag nicht nur einen klaren Rechtsbruch bedeutet, sondern die Bundesländer um jährlich 1 Milliarde Euro bringen und mehr als 35.000 Arbeitsplätzen in Deutschland vernichten wird.“ Dieses Gerichtsverfahren zeige, dass die im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengeschlossenen Landeslotteriegesellschaften auch vor den absurdesten Maßnahmen nicht zurückscheuen, um ihr Monopol zu stärken. Die jüngsten Entwicklungen zeigten, dass der DLTB seine kartell- und wettbewerbsrechtliche Geisterfahrt fortsetzt, statt sich gemeinsam mit dem Deutschen Lottoverband konstruktiv um eine rechtssichere und zukunftsfeste Perspektive für das deutsche Lotteriewesen einzusetzen.

Der Verband erwägt, nach der heutigen Entscheidung seinen ursprünglichen Namen wieder einzusetzen. „Uns geht es darum, das deutsche Lotto, so wie es ist, zu retten“, so Faber. „Der Name ist für uns Programm“.

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