Sperrungsverfügungen als wirksame Waffe gegen EU-Sportwettenanbieter?

Ein Bericht von Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., Köln und Präsident von EuroISPA, europ. Internet Service Provider Association, Brüssel

In Kooperation mit Hambach & Hambach

So schnell die EU neue Richtlinien verabschiedet bzw. entwickelt, die an manchen Stellen sogar für doppelte und dreifache Regulierung sorgen können, so schleppend erfolgt die Umsetzung in einzelnen Mitgliedstaaten. Allen voran hier natürlich Deutschland, wo Föderalismus und Staatsverträge noch zusätzlich für erschwerte Bedingungen sorgen. Damit meine ich weniger die Umsetzung der Justiz bzw. Verwaltung, sondern die erschwerten Bedingungen für die Internetindustrie ganz allgemein.

Hiervon besonders betroffen sind die Unternehmen, die neue Dienste im Internet anbieten möchten. Kommt dann noch Staatsprotektionismus dazu, entstehen schnell Situationen, wo E-Commerce im Internet unter Umständen sogar verboten wird. Besonders kritisch für die gesamte Internetindustrie wird es dann, wenn kommerzielle Inhalte von Providern in Deutschland auf Anbieterbasis oder gar abhängig vom Bundesland durch die Internet Service Provider geblockt werden sollen – wohlgemerkt, keine kriminellen oder gar anstößigen Inhalte. Eine derartige Verfahrensweise dämpft nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung des Internet, sondern schädigt darüber hinaus noch den Wirtschaftsstandort Deutschland. Genau in diese Kategorie der kriminellen und schädlichen Inhalte sollen jetzt die Anbieter von internetbasierten Sportwetten gesteckt werden, um bestehende staatliche Anbieter zu schützen! Dabei bezieht sich der Protektionismus sogar noch auf die Erhaltung überflüssiger Monopole aus fadenscheinigen Gründen und dies wird dann zusätzlich zu den Wettanbietern auf dem Rücken der Internetindustrie ausgetragen. Zusätzlich ist der Wirtschaftsstandort Deutschland insbesondere für die Internetindustrie jetzt nicht unbedingt das Schlaraffenland! Die Länder diskutieren, dass die Landesmedienanstalten die Internet-Angebote der Sportwettenanbieter mit technischen Mitteln blocken.

Warum sollte ein global agierender Internet-Service-Provider (ISP) sich in Deutschland niederlassen, wo doch schon ausschließlich in Deutschland agierende nationale ISP ihre Probleme haben, die unterschiedlichen Anforderungen an z.B. Jugendschutz etc. in den verschiedenen Ländern unterschiedlich zu behandeln? Sieht man sich die Globalität und die Technik des Internet etwas genauer an, so wird man feststellen, dass die meisten der angedachten Mechanismen weder greifen noch für irgendwelche Veränderungen sorgen werden. Es ist schon fast rührend, mit anzusehen, wie verzweifelt versucht wird, die Ordnung und Regulierung existierender Medien und Kommunikationskanäle auf die moderne Internettechnologie zu übertragen. Die einzigen Beteiligten, auf die man dabei in der Regel zugreifen kann, sind die Internet-Serviceprovider und die haben mit den Inhalten meist gar nichts zu tun. Bei einem Datendurchsatz von 60 Gigabit/sek (entspr. ca. 5 Mio. DIN A4 Seiten pro Sekunde), gemessen am deutschen Zentralknoten, bei dem ca. 200 Provider zusammengeschlossen sind, können Inhalte weder erkannt noch aussortiert werden. Also verlangt man von den Providern, die Zugriffe auf einzelne Seiten im Internet zu blockieren1. Die Internetindustrie in Europa und explizit auch in Deutschland wehrt sich vehement gegen Sperrungsverfügungen ganz allgemein. Hauptgrund dafür ist die Tatsache, dass eine wirksame, vollständige Sperrung von Internetinhalten technisch nicht möglich ist. Trotzdem sollen die Provider auch noch haftbar gemacht werden können, falls die Sperrungen umgangen werden!

Aber es gibt auch eine gesellschaftliche Sicht derartiger Sperrungsverfügungen: Wie soll sich die Gesellschaft mit Inhalten im Internet wirkungsvoll auseinandersetzen, wenn diese geblockt werden? Das einzig vernünftige und zukunftssichere Verfahren wäre eine Filterungsmöglichkeit des Benutzers und bei jugendgefährdenden Inhalten zusätzlich geeignete Maßnahmen zur Altersverifikation. Daneben würde Selbstregulierung der Internetindustrie oder in manchen Fällen auch Ko-Regulierung zusammen mit benutzerautonomen Filtermöglichkeiten die wirtschaftliche und soziale Entwicklung deutlich fördern. Prinzipiell gilt natürlich, dass illegale Inhalte am Besten gleich an der Quelle gestoppt werden sollten, aber die hierfür notwendige internationale Harmonisierung der Gesetze wird schon aus unterschiedlichen kulturellen Belangen (z.B. Playboy in arabischen Ländern) nicht durchsetzbar sein. Im Übrigen kann und wird sich kein Provider gegen einen richterlichen Beschluss zur Blockierung wehren, auch wenn er weiß, dass es nichts bringt.

Letztlich stellt sich auch die Frage, auf welche rechtliche Grundlage eine solche Sperrungsverfügung gestellt werden kann. Gerade vor dem Hintergrund der eigentlichen Untauglichkeit der Blockierung und angesichts des doch erheblichen Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Informationsfreiheit dürfte es schwierig werden, eine Blockierung rechtlich wasserdicht zu begründen. Hinzu kommt bei privaten Wett- und Glücksspielangeboten im Internet die grundsätzlich ungeklärte Frage nach deren Zulässigkeit. Solange weiterhin zahlreiche Gerichte das Staatsmonopol für verfassungs- und europarechtswidrig erklären und damit zumindest den im EU-Ausland lizenzierten Anbietern ein Tätigwerden in Deutschland ermöglichen, wären Sperrungsverfügungen völlig unverhältnismäßig.

Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?

  • Das Internet und die Internetanwendungen können und werden sich weiterentwickeln, möglicherweise eben unter dem Ausschluss von Deutschland, was die Arbeit der staatlichen Stellen hier eher erschwert. Einzelne Anbieter von E-Commerce Lösungen auszuschließen sorgt nicht nur für die Abwanderung von Arbeitsplätzen in andere Länder, sondern wirft viele weitere soziale und rechtliche Fragen auf, die der Internetindustrie erläutert werden müssen.
  • Die Sperrung wirtschaftlicher Inhalte, auch wenn sie nicht funktioniert, ist der sichere Weg in den totalen Überwachungsstaat. Wie beim Mautsystem werden mit Sicherheit dann auch andere konventionelle Wirtschaftszweige auf die Idee kommen, dass es ja ganz einfach ist, sich die Konkurrenz im Internet vom Leibe zu halten. Interessenkonflikte sind vorprogrammiert, wenn man den ISP zum Hilfssheriff für Strafverfolgung und Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen des Staates macht.

Der Titel dieses Artikels beinhaltet die Frage nach Glückspielangeboten im Internet; die Antwort auf diese Frage könnte eigentlich kurz und knapp lauten: Ja aber nur durch staatliche Stellen! Alle anderen Anbieter werden – egal wie – kaltgestellt.

(1) Der Zugriff auf einzelne Seiten im Internet erfolgt über die entsprechende „www-Adresse“, die im Browser angegeben wird, oder über Suchmaschinen geliefert wird. Ein weltweites System zur Zuordnung derartiger Namen zu physikalischen Netzadressen sorgt dann dafür, dass die Seite adressiert werden kann. Diese Netzadressen werden von einigen Tausend Rechnern verwaltet, die weltweit verstreut sind. Ein Provider kann nun diese Adresse auf seinem Verwaltungsrechner sperren, aber der Benutzer kann jeden beliebigen, auch ausländischen Verwaltungsrechner bei sich eintragen, der diese Namensauflösung dann vornimmt. Mit einer Sperre wäre aber in jedem Fall nicht nur eine Seite gesperrt, sondern je nach Unterbringung der gesamte Webauftritt einer Firma oder gar die Webpräsenz von vielen Firmen, falls diese unter einer physikalischen Adresse zusammengefasst sind, was eher die Regel als die Ausnahme ist. Damit entsteht dann auch zusätzlich die Haftungsproblematik für den Provider!