Amtsgericht Kelheim hebt eigenen Durchsuchungsbeschluss auf

Auf Beschluss des Amtsgericht Kelheim wurde Ende August 2006 eine Wettannahmestelle in Mainburg von der Staatsanwaltschaft durchsucht.

Diese Durchsuchungsmaßnahme wurde nunmehr vom selben Gericht mit Beschluss vom 13.10.2006 für rechtswidrig erklärt, da der Tat bestand des § 284 StGB nicht erfüllt sei, weil eine in Österreich erteilte Konzession für die Veranstaltung von Sportwetten vorliege.

Das Amtsgericht schließt sich in seiner Entscheidung – GS 105/06 – ausdrücklich dem Urteil des Oberlandesgerichts München an, welches vor wenigen Wochen die Unanwendbarkeit des § 284 StGB u.a. im Hinblick auf kollidierendes Europarecht festgestellt hatte.