Schmid begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der Annahme und Vermittlung privater Sportwetten:

Pressemeldung von: Bayerisches Staatsministerium des Innern

Erneute Bestätigung der konsequenten bayerischen Haltung – Erfolg auf der ganzen Linie

Entscheidung BVerfG zum Verbot von Sportwetten (PM 362/06 vom 31.10.06)

Innenstaatssekretär Georg Schmid begrüßt den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Darin hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines privaten Wettbüros, die sich u.a. gegen eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wendete, wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den von einem bayerischen Landratsamt ausgesprochenen Sofortvollzug einer Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten bestätigt. Schmid: ‚Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts ist eine erneute klare Bestätigung der konsequenten bayerischen Haltung‘. Schmid verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht auf die ausdrückliche Feststellung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hinweist, wonach die derzeitige bayerische Rechtslage und Praxis den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgestellten Anforderungen an eine zulässige Beschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gerecht werde.

Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Annahme der Verwaltungsgerichte akzeptiert, wonach der Freistaat Bayern entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 28. März 2006 ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft einerseits und der tatsächlichen Ausübung seines Monopols andererseits hergestellt hat. Das sieht Schmid ebenfalls als klaren Beleg dafür, dass die bayerische Staatsregierung aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 sofort die notwendigen Konsequenzen gezogen hat. Dazu gehört auch die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erwähnte Einschränkung der Werbung, die aktive Aufklärung über die Gefahren des Wettens, die Einführung einer Kundenkarte, der Ausschluss Minderjähriger und Angebote zur Suchtprävention.

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