Verfahren gegen „bwin e.K.“ – Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt

In dem Verfahren gegen den illegalen Sportwettenanbieter „bwin e. K.“ aus dem sächsischen Neugersdorf hat heute der Prozessbevollmächtigte des zuständigen Regierungspräsidiums Chemnitz gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden (VG DD) vom 17.10.2006 Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt.

Mit der Beschwerde wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden, mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Fa. „bwin e. K.“ wiederhergestellt worden ist, angefochten mit dem Ziel, die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung vom 10.08.2006, mit der der Fa. „bwin e. K.“, das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten sowie die Werbung hierfür untersagt worden ist, wieder herzustellen. Nach eingehender Prüfung des Beschlusses des VG Dresden bestehen mehrere Gründe, aus denen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden aufzuheben ist.

Die Beschwerde ist bis zum 17.11.2006 beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen zu begründen.