Verbot von privaten Sportwetten bestätigt

Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat das Verbot für ein privates Wettbüro bestätigt, Sportwetten anzubieten. Die Entscheidung könnte wegweisend für ähnliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten im Land sein.

Konkret geht es um den Fall eines Wettbüro-Betreibers aus Diez/Lahn. Der Mann hatte gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz Beschwerde eingelegt, wonach sein Wettbüro im Eilverfahren dicht gemacht werden sollte.

Das sei rechtens, entschieden jetzt die Oberwaltungsrichter. Da die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH das einzige Unternehmen im Land mit einer Konzession für Sportwetten sei, habe kein anderes Unternehmen das Recht, solche Wetten anzubieten.

Der Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz, Hans-Peter Schössler, begrüßte den Beschluss. Damit werde unterstrichen, dass das Bekenntnis der Ministerpräsidenten zum staatlichen Wettmonopol Bestand habe. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen im Dezember einen neuen Staatsvertrag über das Lotteriewesen unterzeichnen. Darin soll das Sportwetten-Monopol des staatlichen Anbieters Oddset für weitere vier Jahre festgeschrieben werden.