Der aktuelle Beschluss des Landgerichtes bezieht sich auf einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft eine Wettannahmestelle durchsucht hatte. Nach Einstellung des Verfahrens hatte das Amtsgericht Darmstadt zugunsten des ehemaligen Beschuldigten entschieden. Dem Wettvermittler wurde ein Entschädigungsanspruch zuerkannt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Der nun abschließend vorliegende Beschluss des Landgerichtes Darmstadt verwirft diese Beschwerde und bestätigt endgültig den Entschädigungsanspruch.