VG Mainz: Besonderheiten der Sportwettregelungen in Rheinland-Pfalz erst recht verfassungs- und europarechtswidrig.

Rechtsanwalt Guido Bongers

Rechtsanwaltskanzlei Bongers
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Mit Beschluss vom 14.09.2006 – 6 L 623/06 – gab das Verwaltungsgericht Mainz einem Eilantrag statt und führte dabei aus, dass die Besonderheiten in den landesgesetzlichen Regelungen in Rheinlad-Pfalz erst recht gegen Verfassungs- und europarecht verstoßen. Eine Interessenabwägung im Eilverfahren könne wegen der schweren Folgen für den Betroffenen bei Schließung seines Geschäftes nur zu Gunsten des privaten Vermittlers ausgehen.