Potsdamer Gericht gibt Eilantrag eines Sportwettenvermittlers statt

Wetten trotz Verbots des Oberbürgermeisters:

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat einem Eilantrag eines Sportwettenvermittlers die Wettannahme bis auf weiteres genehmigt. Der Beschluss sei am 11. September 2006 (Az: 3 L 342/06) ergangen. „Die 3. Kammer hat ihre Entscheidung im wesentlichen damit begründet, dass nach überschlägiger Prüfung schwerwiegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung bestünden und dass auch eine Interessenabwägung im Übrigen zu Gunsten der GmbH ausfalle“, heißt es in der Gerichtsmitteilung.

Die GmbH vermittle gewerblich ODDSET-Sportwetten eines britischen Anbieters. Die Stadt hatte ihr das untersagt. Mit dem vorläufigen Rechtsschutz könne die Firma die Sportwetten ungeachtet der Verfügung zunächst weiterhin vermitteln. Die Kammer habe offen gelassen, ob das private Vermitteln der Sportwetten als strafbare Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels nach Paragraf 284 Strafgesetzbuch anzusehen sei und damit nach deutschem Recht verboten ist, heißt es. Ein Verbot würde gegen die europarechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen.

Gegen die Entscheidung kann der Oberbürgermeister Beschwerde einlegen. Über diese müsste das Oberverwaltungsgericht entscheiden