Verfassungsbeschwerde bezüglich der Vermittlung von Sportwetten hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung

BVerfG, Beschluss vom 29.08.2006, Az. 1 BvR 2772/04

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28. März 2006 grundsätzlich geklärt, welche Anforderungen das Grundrecht der Berufsfreiheit an die Errichtung eines staatlichen Sportwettmonopols stellt und inwieweit die damit einhergehenden Beschränkungen gerechtfertigt sein können. Die dortigen verfassungsrechtlichen Aussagen treffen dabei gleichermaßen auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen zu. Entgegen der vom Oberverwaltungsgericht – vorläufig – zugrunde gelegten Einschätzung ist danach die derzeitige Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols in Nordrhein-Westfalen als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen.

StGB § 284 Abs. 1, StGB § 285, GG Art. 12 Abs. 1, VwGO § 80 Abs. 7