Wetten kinderleicht – Jugendschutz und Suchtprävention bei ODDSET im Test

von Rechtsanwältin Alice Wotsch, Kanzlei Arendts Anwälte

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 werden die Verantwortlichen des staatlichen Sportwettenanbieters ODDSET nicht müde zu betonen, dass nur das staatliche Unternehmen einen effektiven Jugend- und Verbraucherschutz gewährleisten und aktive Suchtprävention betreiben könne. Dabei wird von staatlicher Seite der Eindruck erweckt, dass ODDSET das allein selig machende Konzept für Jugendschutz und Suchprävention exklusiv für sich gepachtet habe. Wie so oft klafft aber auch hier die viel beschworene Theorie und die Praxis weit auseinander, wie die kürzlich durchgeführten Tests des Radiosenders Antenne Bayern und einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei überzeugend beweisen.

Der von Antenne Bayern mit zwei deutlich unter 18 Jahre alten Jugendlichen (13 und 15 jährig) in München durchgeführte Test ergab, dass 2/3 aller getesteten Lottofilialen problemlos Sportwetten von Jugendlichen entgegennehmen. Nur in etwa jeder dritten Filiale wird nach dem Ausweis gefragt.

Für den staatlichen Anbieter ODDSET, der dem Jugendschutz und der Suchtprävention nach eigenen Angaben oberste Priorität einräumt und sein Wettangebot auf seiner Homepage selbst gerne als „verantwortungsvoll und seriös“ darstellt, ist dieses Ergebnis skandalös.

Gründe für die mangelnde Alterskontrolle seien laut Antenne Bayern, die Beteiligung der einzelnen Lottofilialen an jedem verkauften Tippschein mit 7 % und der Umstand, dass die Filialenbetreiber ihre jugendlichen Kunden nicht vergraulen wollen, die bei ihnen nicht nur Sportwetten abgeben, sondern auch (Sport-) Zeitschriften, Sammelbilder und -hefte, Schulhefte usw. kaufen. Dies zeigt erneut, dass gerade der Vertrieb von staatlichen Sportwetten in Kiosken und Schreibwarenläden denkbar ungeeignet ist, Jugendschutz und Suchtprävention effektiv zu gewährleisten. Jugendliche kaufen sich Zeitschriften und Sammelheftchen und werden ganz nebenbei mit dem staatlichen Sportwettenangebot konfrontiert. Da ist es nur folgerichtig, dass der ein oder andere Jugendliche dem Reiz erliegt und irgendwann selbst probiert, sein Taschengeld mit Sportwetten aufzubessern. Bei privaten Wettannahmestellen, die ausschließlich Wettangebote vertreiben, haben Jugendliche unter 18 Jahren hingegen von vornherein keinen Zutritt.

Noch schlechter als bei dem Antenne Bayern Test schnitt ODDSET bei einem kürzlich ebenfalls mit zwei 13 und 15 jährigen Jugendlichen durchgeführten Test einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei ab. Den beiden fußballbegeisterten Jugendlichen gelang es mühelos bei 17 von insgesamt 21 getesteten ODDSET-Filialen im Raum München ihre Fußballwetten abzugeben. Dies sind horrende 81 % der getesteten Filialen.

„Es war kinderleicht“, so die Aussage eines der beiden Jugendlichen nach der Testaktion.

Der Jugendschutz und insbesondere die Suchtprävention bei Minderjährigen ist besonders wichtig, darauf wies auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. März 2006 hin und mahnte ausdrücklich, Minderjährige vor Suchtgefahr zu schützen. Studien belegen, dass Jugendliche besonders gefährdet sind, ein problematisches Spielverhalten zu entwickeln. Dies bestätigte der von Antenne Bayern interviewte Suchtexperte des Landesjugendamtes. „Man spielt und hat gleich den Gewinn“ so der Suchtexperte, dies mache Sportwetten attraktiv für Jugendliche. Vor diesem Hintergrund ist die mangelhafte Alterskontrolle in den Lottofilialen des staatlichen Anbieters als besonders gravierender Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu werten. In Anbetracht dieser Testergebnisse stellt sich insbesondere die Frage, ob der Vertriebsweg von ODDSET über Kioske, Schreibwarenläden und Lebensmittelgeschäfte überhaupt tauglich ist effektiven Jugendschutz und Suchtprävention zu gewährleisten.