AG Essen (Beschluss v. 26.06.2006 – Az.: 56 Ds 75 Js 362/04 – 41/05):
„Leitsätze:
Da die Zulässigkeit von Sportwetten rechtlich umstritten ist, liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor, so dass der Täter straffrei ausgeht.“
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AG Essen (Beschluss v. 26.06.2006 – Az.: 56 Ds 75 Js 362/04 – 41/05):
„Leitsätze:
Da die Zulässigkeit von Sportwetten rechtlich umstritten ist, liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor, so dass der Täter straffrei ausgeht.“