AG Bielefeld: Private Sportwetten-Vermittlung nicht strafbar

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

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Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 – Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die strafrechtliche Entscheidung des AG Bielefeld:

AG Bielefeld (Beschl. v. 08.08.2006 – Az.: 87 Ds 42 Js 547/02):

Leitsätze:

1. Das bloße Vermitteln von privaten Sportwetten ins europäische Ausland fällt nicht unter die Tathandlungen des § 284 Abs.1 StGB.

2. Da die Zulässigkeit von Sportwetten rechtlich umstritten ist, liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor, so dass der Täter straffrei ausgeht.“