Europäischer Gerichtshof klärt Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Arendts Rechtsanwälte
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
Wie bereits mitgeteilt, wird der Europäische Gerichtshof voraussichtlich im Oktober oder November 2006 seine Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen Placanica u. a. (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04) verkünden. Folgt er darin den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 16. Mai 2006, bedeutet dies nach Ansicht von Rechtsanwalt Martin Arendts (www.wettrecht.de) für Deutschland das faktische Ende des staatlichen Monopols für Sportwetten und Glücksspiele.

Unabhängig davon liegen dem Europäischen Gerichtshof inzwischen zwei weitere Vorlageverfahren aus Italien vor, die sich mit der Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten beschäftigen (Rechtssachen C-466/05 und C-191/06). Diese betreffen Strafverfahren gegen Vermittler, die Verträge über Sportwetten an einen Buchmacher in einem anderen EU-Mitgliedstaat vermittelt hatten. Das Tribunale Lecce hatte Zweifel, ob die einschlägige italienische Strafvorschrift wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts anwendbar ist, und rief daher erneut den Europäischen Gerichtshof an. Der Gerichtshof wird in diesen beiden Verfahren zu klären haben, ob die Niederlassung- und Dienstleistungsfreiheit durch strafrechtliche Sanktionen ausgehebelt werden kann und wie diese Grundfreiheiten bezüglich Sportwetten auszulegen sind.

Angesichts der zahlreichen Vorlagefragen italienischer Gerichte stellt sich die Frage, wann endlich auch einmal ein deutsches Gericht ein Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorlegt. Bekanntlich sind in Deutschland weit mehr als 2.000 Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem binnengrenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten innerhalb der Europäischen Union anhängig.