VG Dresden hebt Sofortvollzug einer Schließungsverfügung gegen privates Wettbüro wieder auf

Von Rechtsanwalt Alexander Hornung

Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 16.08.2006 einem Antrag auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Verbotsverfügung der grenzüberschreitenden Sportwettvermittlung stattgegeben. Das Gericht geht davon aus, dass der derzeitige rechtliche und tatsächliche Zustand im Freistaat Sachsen nicht den Anforderungen der Gambelli-Entscheidung genügt. Dies werde insbesondere durch das Urteil des BVerfG vom 28.03.2006 bestätigt. Das Gericht hatte entschieden, dass das bayerische Sportwettmonopol einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit darstelle und aufgrund des Gleichlaufes von Europarecht mit Verfassungsrecht gleichzeitig ein Verstoß gegen Europarecht vorliege. Weiterhin führt das VG Dresden aus, dass das BVerfG mit der Übergangsregelung gerade kein Europarecht suspendiert habe, weil dazu ausnahmslos der EuGH zuständig sei.“

Das Urteil kann auf der Seite des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) www.vewu.com abgerufen werden.