VG Köln: Private Sportwetten sind erlaubt

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

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Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 – Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidung des VG Köln:

VG Köln (Urt. v. 06.07.2006 – Az.: 1 K 9196/04):

„Leitsätze:

1. Entgegen dem OVG NRW (Beschl. v. 28.06.2006 – Az.: 4 B 961/06) existiert kein allgemeines Prinzip der Rechtssicherheit, dass die Rechtsfolgen einer Kollision mit höherrangigem Recht beschränkt, um unerträgliche Konsequenzen einer sonst eintretenden Regelungslosigkeit zu vermeiden.

2. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig.