Werbeverbot für „bwin“ bestätigt

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Bestrebungen, das Werbeverbot für private Wettanbieter zu lockern, einen weiteren Dämpfer verpasst.

Das Gericht hat den Bundesligisten Borussia Dortmund und VfL Bochum verboten, auf ihren Internetseiten für den Wettanbieter „betandwin“ oder neu „bwin“ zu werben.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März sei auch in Nordrhein-Westfalen die Vermittlung von privaten Sportwetten verboten, erklärte die Kammer. Dies schliesse zwangsläufig das Verbot einer dahin zielenden Werbung im Internet mit ein. Die Vereine können gegen diese Beschlüsse noch in einem Hauptsacheverfahren und dann mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster angehen.