BVerwG: Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

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Die Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 21.06.2006 – Az.: 6 C 19.06) zur räumlichen Reichweite der DDR-Sportwetten-Lizenzen liegt nun im Volltext vor.

Kurz zusammengefasst: Nach Meinung der höchsten deutschen Verwaltungsrichter entfaltet die DDR-Lizenz jedenfalls in den alten Bundesländern keine Wirkung. Ob dies auch für die neuen Bundeslänger gilt, lassen die Richter ausdrücklich offen:

„Welche Reichweite die Erlaubnis in dem Gebiet der neuen Bundesländer hat, ist aus Anlass dieses Rechtsstreits nicht zu entscheiden.“

Der betroffene DDR-Lizenz-Inhaber, betandwin, versucht in einer Pressemitteilung den durch die aktuelle Entscheidung „angerichteten Schaden“ herunterzuspielen. Auch wenn das letzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen ist, da sicherlich versucht wird, das BVerfG anzurufen, so dürften die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Entscheidung ergeben, ganz erheblich sein.

Nach dem Urteil wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis westdeutsche Ordnungsbehörden verwaltungsrechtlich und Oddset wettbewerbsrechtlich gegen Angebote von DDR-Lizenz-Inhabern in den westdeutschen Bundesländern (erneut) vorgehen werden.

Affiliates und sonstigen Werbepartner, die derartige Angebote bewerben, kann nur dringend angeraten werden, die weitere tatsächliche Entwicklung in den nächsten Wochen genauestens zu beobachten, um die Gefahr einer Abmahnung von vornherein zu vermeiden.