Aktuelles zum französischen Glücksspielrecht

Von unserem Kooperationspartner Thibault Verbiest, Gründungsmitglied der Kanzlei ULYS, Brüssel/Paris

Deutsche Zusammenfassung von RA Andreas Gericke, Hambach & Hambach Rechtsanwälte

Wie uns von Thilbeaut Verbiest, Rechtsanwalt unserer Korrespondenz-Kanzlei ULYS in Frankreich und Belgien, in der nachfolgenden Publikation „Française des Jeux“ mitgeteilt wurde, konnte für die private Sportwetten- und Glücksspielindustrie in Frankreich ein Etappensieg gegen das dortige Monopol der „Francaise des Jeux“ (FDJeux) errungen werden. Die FDJeux unterlag nämlich in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren dem „Syndicat des Casinos Modernes de France“, das von ULYS vertreten wurde:

In einer irreführenden Presseerklärung hatte die FDJeux behauptet, ihre Internet-Seite sei für Minderjährige unter 18 Jahren nicht zugänglich. Die Richter stellten im Verfahren allerdings fest, das die Seite sehr wohl auch unter 18-Jährigen zugänglich sei, nur die Teilnahme am den Spielen selbst – wie Lotto, Toto, aber auch einigen klassischen Glücks-Spielen (Bingo, Black Jack) – sei Minderjährigen nicht möglich.

Die Presseerklärung war damit als irreführend einzustufen, da ein Minderjährigenschutz behauptet wurde, wie er gar nicht existierte. Sehr wohl würden die Besucher der Website (also auch Minderjährige) dazu angeregt, an den Spielen teilzunehmen. Einige der Spieler könnten sich aufgrund der Behauptung, des hohen Minderjährigenschutzniveaus und der dadurch betonten Legalität des Angebots der FDJeux für dieses entscheiden. Damit hat sich die FDJeux durch eine irreführende Werbung einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Auch wenn hier das Verfahren „nur“ mit der Rücknahme der strittigen Presseerklärung endete, so kann der Richterspruch nach Einschätzung von Rechtsanwalt Thibault Verbiest weitreichendere Konsequenzen haben: z.B. eine zukünftige (nur sehr schwer umzusetzende) Verpflichtung, eine Art Zugangsverhinderungs-Mechanismus für Minderjährige einzurichten. Diese Verpflichtung könnte dann sogar auch auf andere private Online-Sportwetten-Seiten übertragen werden.