VGH München: Fernseh-Schleichwerbung durch Fulltiltpoker.net

In zwei Entscheidungen (VGH München, Urt. v. 09.03.2015 – Az.: 7 BV 13.2153 und Urt. v. 09.03.2015 – Az.: 7 B 14.1605) hat der VGH München festgestellt, dass ein Fall der unzulässigen Schleichwerbung im Fernsehen vorliegt, wenn nahezu in jeder Kamera-Einstellung ein Logo des Poker-Anbieters „Fulltiltpoker.net“ gezeigt wird, das auf im Internet angebotene Dienstleistungen hinweist.

Es ging um die Fernseh-Ausstrahlung einer US-amerikanischen Produktion im deutschen Fernsehen, bei denen professionelle Pokerspieler Tipps und Tricks gaben („Learn from the Pros“).

Der Vorspann endete mit dem optischen und akustischen Hinweis, dass die Sendung von „Fulltiltpoker.net“ gesponsert wurde. Das Logo von „Fulltiltpoker.net“ war in nahezu jeder Einstellung – oft mehrfach – zu sehen, z.B. auf einem großen Bildschirm zwischen zwei miteinander redenden Personen, auf animierten und tatsächlichen Spielchips, in den Bauchbinden, in erklärenden Animationen, auf Spielkartenrückseiten und auf Tafeln der Studiodekoration.

Am Ende der Sendung wurde zum Besuch der Homepage von „Fulltiltpoker.net“ aufgefordert:

„Wenn ihr zu Hause eine Herausforderung sucht, loggt euch bei fulltiltpoker.net ein. Phil, Logan und Howard warten auf euch“.

Das Gericht entschied, dass eine unzulässige Schleichwerbung vorliege.

Die gesamte Sendung werde von „Fulltiltpoker“ geradezu geprägt. Das Logo „Fulltiltpoker“ komme immer dann ins Bild, wenn die Spielzüge von zwei Kommentatoren erläutert würden, also gerade dann, wenn die Aufmerksamkeit der Zuschauer besonders gefordert ist. In der Sendung werde überdies ausschließlich die Marke „Fulltiltpoker“ präsentiert.

Die Häufung der Darstellung des Logos von „Fulltiltpoker.net“ sei nicht unter programmlich-dramaturgischen Gesichtspunkten erforderlich, sondern stelle allein den Eventsponsor „Fulltiltpoker“ heraus. Ohne programmlich-dramaturgische Notwendigkeit werde der Schriftzug „Fulltiltpoker“ immer dann platziert, wenn der Zuschauer besonders aufmerksam das Geschehen verfolgt.