Einstweilige Verfügung gegen RTL: Keine Werbung für Sportwettenanbieter

München – Nordwest Lotto und Toto erwirkt einstweilige Verfügung gegen RTL

– Einstweilige Verfügung untersagt RTL Werbung für den Sportwettenanbieter „starbet“ zu schalten

– Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern: „Wir begrüßen diese Entscheidung, da sie die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Richtung der Spielsuchtbekämpfung konsequent umsetzt und illegalen Sportwettenanbietern einen Riegel vorschiebt“

Das Landgericht Hamburg hat dem Sender RTL durch Einstweilige Verfügung vom 14.04.06 (Az. 315 O 484/06) verboten, weiterhin für den Sportwettenanbieter „starbet“ Werbespots auszustrahlen. Wörtlich verbietet das Gericht „im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Deutschland nicht erlaubte Sportwetten zu bewerben“. Die einstweilige Verfügung wurde von Nordwest Lotto Hamburg erwirkt und ist zunächst vorläufig. Sie kann vom Sender durch entsprechende Rechtsmittel angegriffen werden. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg folgt somit offensichtlich der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, welches in seiner Entscheidung betont hat, dass alle privaten Anbieter von Sportwetten in Deutschland weiterhin als verboten angesehen werden dürfen. Lediglich der staatliche Anbieter Oddset darf aufgrund eines Staatsvertrages zwischen den Bundesländern Sportwetten in Deutschland anbieten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil betont, dass die Bekämpfung von Spielsucht und die Begrenzung von Spielleidenschaft die Leitlinien des Sportwettenangebotes sein müssen.

Der staatliche Anbieter Oddset hat als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sein Angebot nur noch unter strikter Werbezurückhaltung vertrieben. Beispielweise wurden die für Oddset zur Fußball-Weltmeisterschaft reservierten Bandenwerbeflächen den SOS-Kinderdörfern kostenlos zur Verfügung gestellt.

„Jetzt ist klar: Es kann nicht Ziel der Karlsruher Richter gewesen sein, dass Oddset seine Werbung einstellt und die privaten Anbieter anschließend mit ihrem reißerischen Angebot praktisch kampflos den Markt erobern“ sagte Erwin Horak, Präsident der staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer bei Oddset.

„Wir haben den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, unser Angebot an der Spielsuchtbekämpfung auszurichten sofort und umfassend erfüllt. Die privaten – zum Großteil illegal agierenden – Anbieter haben hingegen noch schnell millionenschwere Sponsoringverträge abgeschlossen und versuchen gleichzeitig mit massiver Werbung für ihre Angebote die Spielleidenschaft zur WM anzuheizen“ sagte Horak.

Oddset-Anwalt Dr. Manfred Hecker schloss nicht aus, dass auch gegen andere Fernseh- und Radiosender, sowie den Sportwettenanbieter „starbet“ selbst gerichtliche Verfahren eingeleitet werden.