Gebührenwahnsinn für Lottoannahmestellen in NRW – Geschäftsführer des Lottoverbandes NRW zieht vor Gericht –

Zum 01.10.2014 haben die Bezirksregierungen in NRW die Genehmi-
gungsgebühr für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW von bislang 100,00 € auf 1.250,00 € für einen Zeitraum von fünf Jahren erhöht.

Dem Verband liegt zwischenzeitlich ein juristisches Gutachten vor, wonach die Behörde eine starre Genehmigungsgebühr rechtlich gar nicht festsetzen dürfe. „Hier hat die Behörde möglicherweise einen Ermessensfehler begangen, den es zu beheben gilt!“, so der Verbandschef. Wer allerdings hiergegen klagen darf kann, ist aktuell unklar.

Buller: „Unserer Auffassung nach kann nur der Empfänger des Bescheides klagen – und bislang hat keine einzige Annahmestelle einen Bescheid zugestellt bekommen, sondern immer nur die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. oHG, welche die Anträge stellt.“ Hauptgesellschafter der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. oHG ist die NRW Bank, welche wiederum dem Land Nordrhein-Westfalen gehört. Nun gilt es, mit den Beteiligten zunächst zu klären, wer klagebefugt ist. Eine erste Einschätzung soll es bis Ende Januar 2015 hierzu geben.

„Nachdem wir bei den Bezirksregierungen um Erläuterung gebeten haben, wie eine derartige Gebührenerhöhung zustande gekommen und zu rechtfertigen ist, haben wir leider nur sehr spärliche Informationen bekommen. Aufschlussreiche Informationen aus der behördlichen Akte, wie es zu einer derartigen Entscheidung kam, werden mir nicht erteilt“, so der Geschäftsführer weiter, „nicht einmal die Gesamtseitenzahl der Akte kann oder will man mir mitteilen, weshalb ich nunmehr das Verwaltungsgericht Düsseldorf eingeschaltet habe.“

Unter dem Aktenzeichen 26 K 92/15 findet sich seit dem 06.01.2015 bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage von LTV-Geschäftsführer Tobias Buller gegen das Land Nordrhein- Westfalen auf Auskunft aus der Verwaltungsakte.

„Besonders verärgert bin ich über die Tatsache, dass die Annahmestellen für ihre Tätigkeit seit 1997 keinerlei Erhöhung ihrer Provision erhalten haben. Statt dessen will das Land NRW die Annahmestellen offenbar mit einer fast schon unverschämt hohen Gebührenerhöhung belasten“, so Buller.
Nach Ansicht des Verbandes wird es Zeit, dass die Politiker auf Landesebene erkennen, dass auch die Annahmestellen – welche schon fast als mittelbar Beschäftigte des Landes NRW zu bezeichnen sind – endlich eine Erhöhung ihrer Provision verdient hätten.

Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e.V.

Donnerstag, 15.01.2015
PM 1-2015
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