Umsatzsteuer ab 6. Mai wieder in Kraft

Das Gesetz „Zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“ vom 28. April 2006 wurde heute im Bundesgesetzblatt (Jg. 2006, Teil 1 Nr. 22, S. 1095) veröffentlicht. Das Gesetz enthält in Artikel 2 die „Änderung des Umsatzsteuergesetzes“, die eine steuerliche Gleichstellung des gewerblichen Geldspiels mit den öffentlichen Spielbanken zur Folge hat.

Das Gesetz erhält einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Gesetzeskraft. Ab 6. Mai gilt somit die Wiedereinführung der Umsatzsteuer als vollzogen – das gewerbliche Geldspiel unterliegt wie jede andere Gewerbe treibende Branche wieder der Umsatzbesteuerung.