Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den in Bayern veranstalteten Sportwetten bedeutet Sieg für Staatsmonopole

Das Urteil betont die Rolle der staatlichen Anbieter von Glücksspiel bei der Bekämpfung der Spielsucht

Heute hat das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem lange erwarteten Urteil die Ansichten bestätigt, die in früheren Erklärungen des Europäischen Gerichtshofes zum Ausdruck kamen, dass nämlich bei Sportwetten staatliche Anbieter ein exklusives Monopol haben dürfen, wenn das Monopol dem Zweck dient, die Spielsucht zu begrenzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die aktuellen Gesetze gültig sind. Bis Ende 2007 haben die deutschen Länder ihre Gesetzgebung zu revidieren und dabei sicherzustellen, dass die Gesetzgebung tatsächlich dem Zweck dient, das Glücksspiel zu begrenzen.

Der Präsident des Gerichtshofes erwähnte ausdrücklich, dass dieses Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts mit dem früheren Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Gambelli übereinstimmt. Diese EuGH-Urteile weisen auf die wichtige Rolle staatlicher Glücksspielanbieter bei der Bekämpfung der Spielsucht hin. Dr. Wortmann, Präsident von European Lotteries, meint dazu: “Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass staatliche Anbieter (in diesem Fall ODDSET) bei der Begrenzung der Verbreitung von suchtartigem Spielverhalten eine wichtige Rolle einnehmen können.” Das Gericht wies auch ausdrücklich darauf hin, dass private Sportwetten nach der geltenden Gesetzesregelung nicht legal und damit verboten sind.

European Lotteries unterstreicht, dass ODDSET bereits mitgeteilt hat, es wolle unverzüglich daran arbeiten, die vom Gericht vorgegebenen Bedingungen so bald wie möglich zu erfüllen.

European Lotteries ist sich des Einflusses dieser nationalen Urteile auf die Entwicklungen in der EU im ganzen bewusst und hat den Fall von Anfang an begleitet. Dr. Winfried Wortmann äusserte sich im November letzten Jahres im Namen von European Lotteries während einer Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht und warnte vor den Auswirkungen einer etwaigen Liberalisierung der Sportwetten in Deutschland auf den Glücksspielsektor in der gesamten Europäischen Union.

European Lotteries betont, dass dieses Urteil einmal mehr beweist, dass Glücksspielangebote keine Dienstleistungen sind, die ohne angemessene staatliche Kontrollen angeboten werden können und dass man sie staatlichen Anbietern überlassen kann.

Noch im Februar hatte die Vollversammlung des Europäischen Parlaments in der Abstimmung zur Dienstleistungsrichtlinie dieselbe Auffassung zum Ausdruck gebracht, als die Parlamentarier sich mit großer Mehrheit dafür aussprachen, das Glücksspiel aus dem Geltungsbereich dieser Richtlinie auszuschliessen.

European Lotteries ist die Vereinigung der Europäischen Staatslotterien und Toto-Gesellschaften, die 74 Organisationen in ganz Europa vertritt.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
European Lotteries, Präsident Dr. Winfried Wortmann: +49 251 7006 1201 oder
Lotteries EU-Vertretung in Brüssel: +32 2 512 59 70, eu.representation@european-lotteries.org.