Sportwetten und Glücksspiel 2006 – eine Zwischenbilanz

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Arendts Rechtsanwälte
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
Das erste Quartal des Jahres 2006 ist noch nicht beendet, aber angesichts der morgigen Verkündung des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass es ein Jahr der Entscheidungen wird.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird eine Liberalisierung bringen. Offen und spannend bleibt allerdings, wie weit diese gehen wird. Wie wird das Bundesverfassungsgericht Berufsfreiheit einerseits und die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen (Minderjährigenschutz, Schutz Spielsüchtiger etc.) andererseits abwägen? Eine erste Einschätzung können wir Ihnen morgen nach der Urteilsverkündung geben.

Auch europarechtlich wird sich in der nächsten Zeit einige Fragen klären. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, Glücksspiele bei der Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen, war letztlich ein politischer Kompromiss und bedeutet keineswegs, dass die Dienstleistungsfreiheit und die Gambelli-Kriterien für Glücksspiele nicht mehr geltend. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere, ihren Markt abschottende Mitgliedstaaten steht bevor. In den dann folgenden Klageverfahren kann der Europäische Gerichtshof nicht nur Vorlagefragen behandeln, sondern umfassend Stellung nehmen (u. a. auch zu den Wettbewerbsregeln). Weiter ist insoweit erstaunlicherweise die EFTA, deren Überwachungsbehörde nunmehr Norwegen wegen der Einführung eines nationalen Monopols für Glücksspielgeräte verklagt hat.

Aus Italien liegen mehrere Folgefälle zu Gambelli bereits seit 2004 vor dem Europäischen Gerichtshof (in Sachen Placanica Rs. C-338/04 u.a.). nachdem die Rechtsprechung in Italien sich völlig kontrovers entwickelt hatte. Dies dürfte der Europäische Gerichtshof zum Anlass nehmen, die Gambelli-Kriterien noch klarer herauszuarbeiten, da seine Vorgaben von manchen nationalen Gerichten in grober Weise missachtet wurden.

Spannend wird auch, welche Rolle das Wettbewerbsrecht zukünftig für den Glücksspiel- und Wettmarkt spielen wird. Der Bundesgerichtshof hatte ja bereits in seinem Faber-Urteil das Kartell der im Deutschen Lotto- und Toto-Block zusammen geschlossenen staatlichen Anbieter für nicht unproblematisch gehalten. Kürzlich hat das Kartellamt zutreffend erneut darauf hingewiesen, dass der private „Restwettbewerb“ zu schützen sei. Der Deutsche Lotto- und Toto-Block wird mit seiner Marktaufteilungs- und Marktabschottungsstrategie so nicht weiter machen können. Er darf dem Vertrieb nicht wirtschaftliche Rahmenbedingungen diktieren.

Entscheidungen werden erfreulicherweise nicht nur die Gerichte, sondern auch die Anleger fällen dürfen. Zahlreiche Wett- und Glücksspielanbieter drängen an die Börse. Einige wenige sind schon notiert.

Euroforum-Konferenz „Sportwetten – Ein neuer Markt formiert sich“

Am 29. und 30. Mai 2006 findet die bislang wohl umfassendste Veranstaltung zum Sportwettenmarkt in Deutschland statt. Dabei spielt natürlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Auswirkungen eine maßgebliche Rolle. Rechtsanwalt Arendts von der auf Wettrecht spezialisierten Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE wird zu den Rechtsfragen referieren und steht für Fragen zur Verfügung.

Die Veranstaltung wird von dem renommierten Veranstalter Euroforum in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportverlag durchgeführt. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.euroforum.de/p1100605.