Glücksspiel: Umsätze werden nicht besteuert

Nach der Entscheidung des EU-Gerichtshofs sind Umsätze mit Geldspielautomaten außerhalb öffentlicher Spielbanken umsatzsteuerfrei zu stellen, wenn der Betrieb in öffentlichen Spielbanken ebenfalls umsatzsteuerbefreit ist.

Ein Automatenaufsteller berief sich auf diese Entscheidung und beantragte die Änderung seiner bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheide. Das Niedersächsische Finanzgericht lehnte dies mit Urteil vom 9.11.2005 ab.

Der Kläger hat Revision gegen die Entscheidung eingelegt, so dass sich der Bundesfinanzhof in absehbarer Zeit mit diesem Sachverhalt befassen wird (Urteil des Nieders. Finanzgerichts vom 9.11.2005 5 K 249/05, Revision eingelegt).

VON RTS SCHMIDT GMBH