Bundestag: Doch kein Spieleinsatzsteuer-Gesetz?

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

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Vor knapp 4 Wochen hat der Bundesrat den Entwurf eines Spieleinsatzsteuer-Gesetzes vorgelegt, vgl. die Kanzlei-Infos v. 15.02.2006 und 06.02.2006.

Dennoch scheint die Steuer nun doch nicht zu kommen. In der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages v. 15.03.2006 (BT-Drs. 16/975, PDF) heißt es nämlich auf S.20:

„Die Bundesregierung hat in der abschließenden Beratung informiert, dass die Länder mittlerweile von ihrem Vorschlag, eine Spieleinsatzsteuer einzuführen, abgerückt seien und der Umsatzbesteuerung zustimmten.

Die Kompensation für die dann notwendige Absenkung der Spielbankenabgabe wird von den Ländern auf 69 Mio. Euro verteilt auf alle Länder, und vom Bund auf 45 Mio. Euro beziffert. Die Bundesregierung hat auf entsprechende Nachfragen bestätigt, dass die Umsatzbesteuerung ausschließlich den Spieleinsatz abzüglich der Gewinnausschüttung als Bemessungsgrundlage habe. Außerdem plane die Bundesregierung nicht die Abschaffung, sondern eine Überarbeitung des Rennwett und Lotteriegesetzes.

Dies sei geboten vor dem Hintergrund, dass Totalisatorbetreiber zunehmend ins Ausland zögen und dem deutschen Fiskus Einnahmen entgingen. Die kommunale Vergnügungsteuer werde von der Einführung der Umsatzsteuer nicht tangiert. Die Koalitionsfraktionen haben ergänzt, dass das Bundesverwaltungsgericht mit einem Urteil vom Mai 2005 festgestellt habe, dass die Vergnügungsteuer nicht mehr pauschaliert werden dürfe. Die Kommunen sähen sich mit dem kaum lösbaren Problem konfrontiert, jedes einzelne Spiel besteuern zu müssen.

Auch deswegen sei die Einführung der Umsatzsteuer eine sachgerechte Lösung.“

Es bleibt abzuwarten, ob dies das letzte Wort in der Angelegenheit ist.