BVerwG: Fun Games rechtlich nicht erlaubt

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

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Die Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 23.11.2005 – Az.: 6 C 9.05) zur Zulässigkeit von Fun Games liegt nun im Volltext vor.

Das BVerwG hatte noch rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Spielverordnung zum 01.01.2006 (= vgl. Kanzlei-Infos v. 08.09.2005) entschieden. Welche Auswirkungen das Urteil noch auf die neue Rechtslage haben wird, bleibt abzuwarten. Ab Januar sind Fun Games ohnehin grundsätzlich nicht mehr erlaubt.

Ausführliche Informationen zur Problematik von Fun Games erhalten Sie im kürzlich erschienenen Buch von RA Dr. Bahr „Glücks- und Gewinnspielrecht“.