OLG Köln: Zulässigkeit der Durchführung von Sportwetten ohne deutsche Lizenz – Volltext

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

Kanzlei Dr. Bahr
Mittelweg 41a
D - 20148 Hamburg
Tel.: +49 40 35017760
Fax: +49 40 35017761
E-Mail: bahr@dr-bahr.com
Die Entscheidung des OLG Köln liegt nun im Volltext vor:

OLG Köln, Urt. v. 09.12.2005 – Az.: 6 U 91/05

Leitsätze:

1. Sportwetten sind Glücksspiele.

2. Ob sich ein Internet-Angebot auch an das deutsche Publikum richtet, ist anhand der näheren Umstände (Sprache, Länderbezeichnung „Germany“ auf der Homepage, Top-Level-Domain „.de“, Abwicklung über eine deutsche Bank) zu bestimmen.

3. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder beworben werden.

4. Es erscheint jedoch zweifelhaft, ob das deutsche Sportwetten-Monopolmit mit den EU-Grundfreiheiten vereinbar ist. Diese Frage kann jedoch unbeantwortet bleiben, weil ein Veranstalter seine Rechte im verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren geltend zu machen hat und nicht einfach genehmigungsfrei Sportwetten anbieten darf.