Wetten wir…?

Reinhold Schmitt
ISA-GUIDE Chefredakteur (V.i.S.d.P.)
E-Mail: info@isa-guide.de


Diese Aufforderung, einen persönlichen Disput durch Geld- oder Sachbeträge noch zu steigern und/oder interessanter zu machen, kennt sicherlich Jeder. Auch staatliche und private Wettpartner haben das Wetten als lukrative Einnahmequelle gefunden – und das nicht erst seit gestern.

Die ISA-CASINOS schaut da natürlich genauer hin:

Wetten gibt es, seit es Menschen gibt

Der Versuch, sich gegenüber einem Anderen besser oder wissender darzustellen, scheint dem Menschen von der Natur mitgegeben zu sein. So ist es vorstellbar, dass schon unsere Vorfahren untereinander im Wettstreit standen. „Ich erlege das Mammut, wetten wir?“ – Mal vorausgesetzt, die Sprache kannte solche verbalen Aufforderungen schon: Eine solche Redewendung wäre auch schon damals denkbar.

Belegt sind Wetten schon seit mehr als 2000 Jahren in China, kein Wunder, dass der asiatische Wettmarkt auch heute noch eine grosse Rolle spielt. Die europäische Antike kannte ebenfalls Wett- und Glücksspiele. Es gab Lotterien und auch auf sportliche Wettkämpfe konnten schon seit dem 13. Jahrhundert öffentlich Einsätze getätigt werden.

Schon bei den alten Germanen setzte mancher sein Hab und Gut beim „Stäbchenziehen“ aufs Spiel. Im Mittelalter wurde in Wirtshäusern manches Haus, mancher Hof, ja selbst die eigene Frau verwettet.

Auch Kritiker gab es früh: die Kirche verbot den Spass kurzerhand, weil nicht selten vor dem Kirchgang die ganze Kollekte verspielt und verwettet wurde. Mitte des 18.Jahrhunderts sprach man in Europa schon von einer Wettmanie.

Heute gibt es so viele Wettmöglichkeiten, wie es der Verstand hergibt:

Vom einfachen Wetten auf ein sportliches Endergebnis, bis hin zu Langzeitwetten. Und wenn sie darauf Wetten möchten, wann der erste Mensch den Mars betritt – irgend jemand oder irgend eine Wettorganisation hält sicher dagegen.

Viele der heutigen Lotteriewettspiele gehen auf ein aus Genua stammendes Vorbild zurück, dem „Lotto di Genova“. Anstatt demokratisch zu entscheiden, wie die Posten der Ratsherren besetzt werden, wurden Zettel gezogen. Die Namen der neunzig Kandidaten warf man in eine Trommel und zog dann die entscheidenden fünf Lose.

Ein Genueser namens Benedetto Gentile machte daraus das Zahlenlotto – eben das „Lotto di Genova“ mit dem System „5 aus 90“.

Die erste Lotterieziehung in deutschen Landen gab es in Hamburg: nach fünfjähriger Planung und Durchführung wurde die einmalige Ziehung durchgeführt –allerdings erst, nachdem auch das letzte Los einen Käufer fand. Danach fand die 57tägige Ziehung statt und anschliessend wurden die 20.655Gewinne verteilt.
Der Erlös wurde genutzt, um ein Gefängnis zu bauen.

Sind Wettschulden Ehrenschulden?

Die Juristen definieren eine private Wette folgendermaßen: Eine Wette ist eine Vereinbarung im Rahmen eines Meinungsstreits. Bei einer Wette versprechen sich Personen gegenseitig eine bestimmte Leistung in Form von Geld- oder Sachwerten dafür, dass sie mit ihrer Behauptung gegenüber dem oder den Anderen Recht behalten.

Dem privaten Wetten gegenübergestellt sind die staatlich konzessionierten Wett- und Glücksspielangebote – allen voran die Sportwetten. Vielleicht wird der Sport gerade erst durch das Wetten interessant?
Jedes Wochenende fiebern unzählige Wettfreunde weltweit darauf, dass ihre Fussballmannschaft, auf die sie gewettet haben, auch gewinnt, dass der richtige Tipp abgegeben wurde.

Kurz formuliert: es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung von Geld- oder Sachwerte bei privat abgeschlossenen Wetten. Spiel- und Wettschulden sind „zahlbar, aber nicht klagbar“- also im wahrsten Wortsinne „Ehrenschulden“.

Im Prinzip halten sich die Gerichte damit unnötig viele, nicht nachweisbare Fälle vom Hals. Anderes gilt bei einem Tipp den man bei einem staatlich lizenzierten Anbieter getätigt hat. Zur Not stehen Ihnen dort alle gesetzlichen Möglichkeiten und alle Gerichtsebenen offen, um Ihr Recht auf Auszahlung der Gewinne einzuklagen.

Aber Achtung bei privat abgeschlossenen Wetten: Wenn bei einer privaten Wette die Gewinnerzielung Triebfeder der Wette ist, kann die Rechtsprechung teilweise von einem Glücksspiel ausgehen – was wiederum ungesetzlich wäre, weil zu jedem Glücksspiel in Deutschland eine Glücksspiellizenz gehört. Zudem wäre ein „freier Buchmacher“ ja durchaus in der Lage, sich ohne Weiteres mit dem eingesetzten Geld abzusetzen – oder aufgrund von Liquiditätsmangel nicht auszahlen zu können.

Der deutsche Gesetzgeber definiert in §284 ff. StGB die Glücksspiele, deren Betrieb und Bewerbung verboten sind, wenn keine entsprechende Erlaubnis vorliegt.

Spielsysteme

Im Prinzip kann man zwei Wettformen voneinander unterscheiden:

1. dieTotalisatorwette

2. die Wette mit fixer Quote.

Erstere ist durch die staatlichen Lotterien bekannt geworden, wobei eine möglichst hohe Zahl an Personen und mit möglichst hohen Wetteinsätzen auf ein bestimmtes Geschehen (z.B. auf die gezogenen Lottozahlen) wettet. Dabei spielt jeder mit seinem Tipp und seinem Einsatz gegen alle anderen Spieler. Ein bestimmter Prozentsatz des gesetzten Geldbetrages wird anschliessend auf die richtigen Tipps ausbezahlt. Eine vorher angegebene „Quote“ beschreibt dabei den momentanen Stand der Wetten und kann sich bis zum Ende des Ereignisses noch ändern.

Bei der Wette mit Fixquote spielt der einzelne Spieler gegen den Veranstalter oder Buchmacher, der die Quote zuvor ansetzt und bei Eintreffen eines richtigen Tipps den fixierten Gewinn ausbezahlt.

Bei den Wetten mit fixen Quoten können auch Ereignisse kombiniert werden. Oftmals ist dieses Kombinieren auch ein Muss, womit der Wettveranstalter Absprachen bei Ereignissen zu minimieren versucht.

Bei der Wette mit fixen Quoten gibt es im Grunde nach viele Möglichkeiten an Variabilitäten: die Vollsystemwette ist eine Spielform, bei der man gewinnt, sobald eine gewisse Zahl an Ereignissen eingetroffen ist. (Beispielsweise die Wette 3 aus 5: Gewonnen hat man, wenn von fünf Tipps drei eingetroffen sind.)
Und last, but shure not least, die Systemwetten: Damit sind dann in einem Wettschein mehrere zusammengefasste Kombinationswetten gemeint.

Wettumsatz

Der weltweite Glücksspielmarkt 2004 hatte ein Volumen von –und nun bitte festhalten- 237 Milliarden US-Dollar. Wobei die Bereiche der Lotterien (mit 31%), der Pferderennen (mit 10%) und der Sportwetten (mit 4%) am Stärksten zu Buche schlugen. Weltweit führt Europa mit 50% und einem Volumen von 68,9 Milliarden US-Dollar den Lotteriemarkt an. In deutschen Landen wurden im Wettbereich knapp 31 Milliarden Euro umgesetzt.

Dem Wetten in landgestützten Wettbüros, an den Rennbahnen und Kiosken stehen die Online-Wettbüros gegenüber. Wenngleich Deutschland ein grosser Markt ist, der noch erhebliches Wachstumspotenzial besitzt, geht man doch von einem Umsatz von circa einer Milliarde Euro im Bereich der Sportwetten aus. Dem Online-Gaming werden im rasant wachsenden Internet die größten Wachstumsraten eingeräumt.

Am beliebtesten in Deutschland ist noch immer das staatliche Lottospiel. Dazu gibt es aber noch andere Möglichkeiten sein Geld zu investieren.
Die in Deutschland am häufigsten gespielten Wetten sind – Einsätze in Mio € im Jahr 2004: Lotto (8.381), Spiel 77: (1.071), SKL: (827), NKL: (550), Aktion Mensch: (397). Die seit März angebotene staatliche Sportwette „Oddset“ –als Pendant zu den privaten Sportwettanbietern- hat im Jahr 2004 482 Millionen Euro an Einsätzen verbuchen können.

Während weltweit die Einsätze bei Pferderennen steigen (Australiens Wettsport Nummer 1), sinken sie in Deutschland.

Weltweit zeichnen sich eigentlich keine neuen Trends ab – mit Ausnahme des Anwachsens der Lotterieumsätze -, so scheint doch der Deutsche Glücksspielmarkt in einem Umbruch begriffen zu sein. Gespannt warten die privaten Wettanbieter auf die Öffnung des Marktes durch einen Spruch des Bundesverfassungsgerichtes, der im Frühjahr 2006 kommen soll.

Das Gambelli-Urteil macht den nicht-staatlichen Anbietern dabei grosse Hoffnungen.

Das Gambelli-Urteil besagt, dass der Staat grundsätzlich in die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit von Glücksspielanbietern eingreifen darf, wenn es dem Zweck dient, die Gelegenheit zum Spiel zu mindern. Wenn jedoch der Staat mit seinem Spielangebot vorwiegend finanzielle Interessen verfolgt, darf er andere Anbieter nicht ohne weiteres unbillig diskriminieren.

Da der deutsche Fiskus nicht wenig an den Wetten und am Glücksspiel allgemein verdient, scheint es bedenklich, dass der Staat und seine Institutionen den deutschen Bürger vor Ausbeutung und finanziellen Ruin schützen will und die drohende Spielsucht als Begründung dafür hernimmt, dass Glücksspiel nicht den privaten Anbietern zu überlassen.

Dennoch gibt es in Deutschland freie Wettanbieter für Sportwetten.
Sie berufen sich auf ihre DDR-Konzessionen, die im Überleitungsvertrag erhalten blieben und seither ihren Wettbetrieb mit großem Erfolg aufrecht erhalten. Die Lizenzen sind umstritten und führten zu mehrfachen juristischen Auseinandersetzungen, um auch hier das Staats-Monopol aufrecht zu erhalten.

Eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes könnte allerdings zu mehr Arbeitsplätzen führen, was man heutzutage nicht übersehen sollte. Neue Wettsteuern könnten dem Staat zusätzliche Geldmittel in die allseits leeren Töpfe spülen. Wobei daran erinnert werden sollte, dass in England die Wettanbieter von Steuern befreit sind.

Hoyzer, das Internet und der Wettboom

Wer war zuerst da? Die Medien, das Internet, die Werbung?
Eine nur beim ersten Hinsehen gute Frage. Zwar ist es immer werbewirksam, wenn ein Medium oder ein Milieu öffentlich diskutiert wird, doch hat der Fall „Hoyzer“ eher gezeigt, dass die Kontrollen verstärkt werden sollten, um Missbräuche beim Wetten zu vermeiden. Hoyzer und alle Beteiligten am sogenannten “Wettskandal“ haben dem Wetten eher Schaden zugefügt, da sie durch Ihre Taten das Wetten auf Sportereignisse in ein negatives Licht rückten. Dennoch sollte die Wettbranche angesichts der Schiedsrichtermanipulationen nicht so überrascht tun, gehört es doch zur guten Buchmachertugend, sich solide gegen mögliche Betrugsabsichten zu wappnen. So war nach Hoyzer zwar das Eifern gross und Wettanbieter wollen schon vorher ihre Bedenken geäussert haben, doch das Geschehen selbst wurde nicht verhindert.
Sicher merken Buchmacher, die Fußballwetten annehmen, in der Regel frühzeitig drohende Unregelmäßigkeiten und es gab wohl auch Streichungen von Wetten auf bestimmte Spiele. Getan wurde jedoch nichts.

Noch ein Punkt sorgt für Verwirren, die Wettmöglichkeiten im Sportbereich reichen teilweise hinunter bis auf Amateurbereiche in kleineren europäischen Ländern – eine Kontrolle bei solchen Spielen gegen Manipulationen erscheint mittlerweile schwerer als jemals zuvor.

Wie schon angedeutet, ist es heutzutage möglich, auf quasi Alles und Jedes Wetteneinsätze zu tätigen, man muss nur jemanden finden, der ein Angebot annimmt und/oder dagegen hält.

Der Fall „Hoyzer“ hat dem Wetten also weniger gedient, als vielmehr seine Missstände aufgezeigt: zu Vieles ist möglich und die Kontrollen scheinen immer noch nicht stark genug.

Dies gilt wohl auch für das Internet, dessen Anonymität zumindest mit Argwohn betrachtet werden sollte. Gerade Anonymität hilft, strafbare Tatbestände zu verschleiern und eine Strafverfolgung auszuschließen.

Das Wetten im Internet hat mit seiner ständigen Verfügbarkeit in Deutschland zwar noch nicht den Stellenwert, wie zum Beispiel in Amerika und anderen Ländern, doch verspricht man sich gerade von diesem Bereich sehr hohe Steigerungsmargen. Waren bis dato die Online-Wettcasinos als Ersatz für das „Wahre Spiel in einem Casino“ in Mode, werden dessen Angebote vermehrt durch Spielbanken und andere Angebote verdrängt.

Im Jahr 2005 erwartet man ein Wachstum beim Wetten um 20 bis 25%, wobei das Online-Wetten Nachholbedarf hat, was erwartete Steigerungsraten von 30 bis 40% gegenüber dem Vorjahr zeigen.

Merrill Lynch prognostiziert einen weltweiten Umsatz für Internet und TV-Wetten bis zum Jahre 2015 von 200 Mrd. Euro. Hinzu kommt – vorwiegend aus dem asiatischen Raum – ein grauer Markt in unkalkulierter Höhe.

Die Reglementierungsmöglichkeiten des Staates werden durch das Internet schlichtweg ausgehöhlt. Zahlreiche Anbieter im Besitz der Sportwettenlizenzen aus den unterschiedlichsten Ländern agieren als Vermittler für Sportwetten. Da vermehrt die ausländischen Angebote auch in Deutsch präsentiert werden, ist es dem Wettenden ohne weiteres möglich, auf ein Ereignis in Amerika zu wetten, die Angebote dort werden “eigenhändig“ von den Vermittlern eingereicht. Nicht zu vergessen sind TV-Spiele und das Mobile-Gambling. Gerade letzteres ist in der Lage mittels WAP oder Java-Anwendungen einen Spieler allerorts zu erreichen, so dass dieser schnell noch auf seinen Favoriten setzen kann. Ein Wetteinsatz auf ein Rennen oder ein Spiel ist getätigt, sofern ein Guthaben bei dem Anbieter zur Verfügung steht. Auch das Tippen (zum Beispiel bei der WM 2006) mittels Telefonwette per Sprachcomputer wurde schon getestet, beim VOICE Contest auf dem VOICE Day 2005 in Bonn. Die Angabe einer Tendenzwette und einer gültigen Kreditkarte genügte schon.
Sollte also das staatliche “Wettmonopol“ fallen, stünden sofort etablierte Anbieter auf der Matte, um Ihr Serviceangebot zu erweitern und ihren Kundenstamm zu erweitern.

Das interaktive Fernsehen könnte ebenfalls von einer Liberalisierung des Wettmarktes profitieren. Ist man derzeit noch gezwungen, eine Premium-SMS abzusenden, um einen Tipp aufzustellen, könnte dies in Zukunft die Fernbedienung erledigen. Der britische Sender SKY spielt hierbei eine Vorreiterrolle. Das Internet per Kabel steht schon in einigen Haushalten zur Verfügung, ein Rückkanal an entsprechende Sendeunternehmen ist somit schon gegeben. Es fehlt im Grunde nur noch die Liberalisierung des Wettmarktes per Gesetz.

Das grösste Plus für den Wetter mit Internetzugang ist die Vergleichbarkeit der Quoten und steht einem großen Nachteil gegenüber – würden Sie bei jemandem Wetten, der für Sie im Grunde nicht greifbar ist? Gerade bei ausländischen Internetangeboten sollte man vielleicht zweimal hinschauen – insbesondere bei ungewöhnlich hohen Quoten.

Was nun bleibt ist die Diskussion – und die Werbung

In der Werbung erklären die staatlichen Betreiber von Wettangeboten sehr werbewirksam: „Nur wer mitspielt, kann gewinnen!“ (deutscher Lottoblock ). An sich eine klare Aussage: Wer nicht mitspielt, geht leer aus – nur wer mitspielt, kann gewinnen!
Bedeutet das im Umkehrschluss: „Spielen sie mit und wahren sie sich ihre Chancen, sonst wird das nix mit ihrem Traumhaus“? In den Ohren und im Kopf entsteht doch eine entsprechende Aussage.

Ein Augenmerk sollte vielleicht auch auf das staatliche Keno geworfen werden: So sie es wünschen, können sie dort wählen, ob sie „täglich“ einen Euro oder zehn Euro einsetzen möchten – um eventuell weniger oder mehr Geld zu gewinnen. Die Einnahmen aus den Wettangeboten kommen zwar anteilig wohltätigen Zwecken zugute, doch die Landes-Finanzkassen profitieren auch.

Nicht nur das staatliche Lotto sondern auch die staatliche Sportwette „Oddset“ wird mit Millionen-Beträgen beworben.

Ja genau, da kommt doch nochmals die Frage nach dem Gambelli-Urteil auf:

Werbung, Fussballsendungen, Werbebanden mit dem Oddset-Logo, ja selbst die Möglichkeit in der Arena in München noch kurz vor Spielbeginn seinen Wetttipp –natürlich bei Oddset- abzugeben, erscheinen im Widerspruch zu der Aussage, dem Spieler ein “Zuviel“ zuzumuten und das Abrutschen in eine mögliche Spielsucht zu verhindern.

Dass die Anwälte der staatlichen Wettanbieter auf Sportwetten ihr Pulver in Richtung der privaten Anbieter (vornehmlich der ausländischen Sportwettenanbieter) noch nicht verschossen haben, sollte auch klar sein, scheint der Staat bzw. scheinen die Länder doch erpicht auf die Steuer-Einnahmen zu sein.

Das private Sportwettenanbieter dem staatlichen Oddset dabei jedoch eine Gewinnmaximierung zugunsten der Landeshaushalte ankreiden und sie dem staatlichen „Oddset“ Vorwürfe dergestalt machen, dass sie eben nicht mit dem Spielen möglicherweise einhergehenden Suchterscheinungen der Spieler im Auge hätten, erscheint nachvollziehbar.

Es gilt der Satz: Wer wirbt, wirbt um Spieler – und um Einnahmen!