Sportwetten: Stadt unterliegt

Im Kampf gegen private Sportwettenunternehmen hat die Stadt Stuttgart vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage einstecken müssen. Ein Anbieter hatte zwei Annahmestellen als Gewerbe gemeldet, die Verwaltung verweigerte allerdings die Empfangsbescheinigung.

Begründung:

Sportwetten seien unerlaubtes Glücksspiel, ohne entsprechende Erlaubnis dürften die Annahmestellen gar nicht betrieben werden. Der Unternehmer klagte dagegen, mit dem Argument, dass das Monopol staatlicher Lotto- und Toto-Gesellschaften gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoße.Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts gab dem Kläger Recht. Die Stadt dürfe eine solche Quittung für die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes nur dann verweigern, wenn die Tätigkeit kein Gewerbe darstelle oder keine selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden solle. Eine Berechtigung des Gewerbetreibenden werde bei diesem Verfahren nicht geprüft.

Die Richter stellen in ihrem Urteil (AZ 4 K 3339/05) fest, dass „die Veranstaltung von Glücksspielen keinesfalls generell und ausnahmslos als verboten angesehen“ werden dürfte.