Bundesgericht weist Beschwerde gegen sporttip ab

(si) Die angeblich illegale Wette „sporttip“ hat für die Verantwortlichen der Sport-Toto-Gesellschaft definitiv keine strafrechtlichen Folgen. Das Bundesgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde der Bundesanwaltschaft (BA) abgewiesen.

Der Schweizer Casino Verband hatte wegen „sporttip“ im November 2003 gegen die Verantwortlichen der Sport-Toto-Gesellschaft Anzeige eingereicht. Bei den betroffenen Personen handelt es sich um den Basler Polizeidirektor Jörg Schild, den ehemaligen Solothurner Regierungsrat Rolf Ritschard und Swisslos-Direktor Georg Kennel.

Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt stellte das Strafverfahren im Mai 2004 mangels Tatbestand ein, was auf Rekurs hin vom Strafgericht bestätigt wurde. Die BA erhob gegen diesen Entscheid Nichtigkeitsbeschwerde ans Bundesgericht, die von den Lausanner Richtern nun abgewiesen wurde.

Der Urteil liegt erst im Dispositiv vor, die Begründung steht noch aus. Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz, hatte den Weiterzug ans Bundesgericht durch die BA damit begründet, dass es sich bei „sporttip“ um eine verbotene Buchmacherwette handle, für die auch keine Ausnahmebewilligung erteilt werden könne.

Beim 2003 lancierten „sporttip“ wird auf den Ausgang von Sportveranstaltungen wie Fussball- oder Eishockeyspiele gewettet. Die Sport-Toto-Gesellschaft erwirtschaftet mit „sporttip“ rund 55 Millionen Franken Umsatz pro Jahr.