Kein Schadenersatz für Casino Gast

Handelsgericht Wien anerkennt Spielerschutz von Casinos Austria

Das Handelsgericht Wien hat Mitte September in einer richtungweisenden Entscheidung die Klage eines Casino Gastes auf Schadenersatz für im Spiel erlittene finanzielle Verluste abgewiesen.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Casinos Austria AG bei der Beurteilung des Spielverhaltens ihrer Gäste enge Grenzen gesetzt seien, sie im vorliegenden Fall keine zumutbare Möglichkeit hatte, die klägerische Situation zu erkennen, und nicht feststellbar sei, dass und wie viel der Kläger tatsächlich verloren hat.

Ausdrücklich wird in dem Urteil festgehalten, dass Casinos Austria umfassende Spielerschutzmaßnahmen umsetze, die zwar durch das Gesetz gefordert, international aber einzigartig seien. Zudem sei laut Urteil zu berücksichtigen, dass in Österreich verschiedene gewerbliche Aufsteller zahlreiche, frei zugängliche Glücksspielautomaten anbieten und keinerlei Maßnahmen zum Schutz der Spieler treffen.

Mag. Bettina Strobich, Tel.: +43/1/534 40-323