Die Regulierung virtueller Automatenspiele in Deutschland ist erstmals seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in einem zentralen Punkt gelockert worden. Anstelle der bisher einheitlichen Einsatzgrenze von einem Euro pro Spiel können zugelassene Anbieter seit dem 1. Juli 2026 unter bestimmten Voraussetzungen höhere Einsätze anbieten.
Das gesetzliche Limit von einem Euro bleibt dabei der Ausgangspunkt. § 22a Absatz 7 des Glücksspielstaatsvertrags bestimmt weiterhin, dass der Einsatz grundsätzlich einen Euro je Spiel nicht überschreiten darf. Gleichzeitig ermächtigt die Vorschrift die zuständige Behörde, den Höchsteinsatz zur Erreichung der Ziele des Staatsvertrags an veränderte Verhältnisse anzupassen.
Nach übereinstimmenden Branchenberichten gilt nun ein gestaffeltes Modell mit Einsatzgrenzen von einem, drei oder fünf Euro. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Alter und dem bisherigen Spielverhalten der jeweiligen Person.
Drei Stufen für unterschiedliche Spielergruppen
Für Spieler unter 21 Jahren bleibt es bei einem maximalen Einsatz von einem Euro pro Spiel. Personen ab 21 Jahren können grundsätzlich für Einsätze von bis zu drei Euro freigeschaltet werden.
Ein Höchsteinsatz von fünf Euro soll nur zulässig sein, wenn während eines vorausgehenden Zeitraums von 90 Tagen keine Hinweise auf ein problematisches oder schädliches Spielverhalten festgestellt wurden. Die Freigabe ist damit nicht allein vom Alter abhängig, sondern an eine vorherige Bewertung des individuellen Spielverhaltens gekoppelt.
Die Entscheidung bedeutet somit keine vollständige Abschaffung der bisherigen Einsatzbegrenzung. Vielmehr wird das bisherige pauschale Ein-Euro-Limit durch ein abgestuftes System ergänzt, bei dem höhere Einsätze nur unter zusätzlichen Voraussetzungen möglich sind.
Anbieter müssen Spielverhalten überwachen
Mit der Erhöhung der Einsatzgrenze gehen erweiterte Pflichten für die Betreiber einher. Anbieter, die einem Spieler Einsätze von drei oder fünf Euro ermöglichen, müssen das Spielverhalten vor und nach der Freischaltung besonders beobachten.
Werden Hinweise auf ein riskantes oder schädliches Spielverhalten erkannt, sollen die Betreiber geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Je nach Einzelfall können dazu eine direkte Kontaktaufnahme, eine erneute Einschränkung des Einsatzlimits, weitere Beschränkungen des Spielkontos oder eine vollständige Sperrung gehören.
Die höheren Einsatzmöglichkeiten werden damit unmittelbar mit einer fortlaufenden Risikoüberwachung verbunden. Aus Sicht der Regulierung soll dadurch verhindert werden, dass die größere spielerische Freiheit zu einer Schwächung des Spielerschutzes führt.
Lizenzierte Anbieter müssen bereits heute umfangreiche Spielerschutz- und Kontrollmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören unter anderem die Anbindung an das Spielersperrsystem OASIS, die Nutzung des länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems LUGAS sowie die technische Übermittlung aufsichtsrelevanter Daten über sogenannte Safe-Server.
Branche spricht von einem positiven Signal
Vertreter der Glücksspielbranche begrüßen die Anpassung. Entain bezeichnete die neue Regelung gegenüber iGamingBusiness als „positives Signal“ für den regulierten deutschen Markt.
Simon Priglinger-Simader, Senior Regulatory Affairs Manager DACH bei der Entain Group und Vizepräsident des Deutschen Online Casinoverbands, sieht darin ein Zeichen dafür, dass die Bundesländer bereit seien, die praktischen Auswirkungen der bestehenden Vorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die Branche verbindet mit den höheren Einsatzgrenzen vor allem die Hoffnung auf eine bessere Kanalisierung. Spieler, denen das legale Angebot aufgrund der bisherigen Beschränkungen zu unattraktiv erschien, sollen verstärkt zu in Deutschland zugelassenen Anbietern zurückkehren.
Nach Ansicht von Priglinger-Simader wäre die Entscheidung kaum getroffen worden, wenn die Bundesländer keine Schwierigkeiten bei der Kanalisierung und der Wettbewerbsfähigkeit des legalen Angebots erkannt hätten. Ob die Anpassung tatsächlich zu einer Verlagerung vom illegalen in den regulierten Markt führt, lässt sich allerdings erst anhand zukünftiger Marktdaten bewerten.
Kritik aus der Suchthilfe
Deutliche Kritik an der neuen Regelung kommt von der Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW. Aus ihrer Sicht steht die Erhöhung des Höchsteinsatzes im Widerspruch zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags, Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern und Spieler vor ruinösen Angeboten zu schützen. Die Landesfachstelle verweist insbesondere auf das hohe Suchtpotenzial virtueller Automatenspiele sowie auf die mögliche Verlustgeschwindigkeit. Bei einem Einsatz von fünf Euro je Spielrunde seien rechnerisch Verluste von bis zu 3.600 Euro innerhalb einer Stunde möglich. Zudem kritisiert sie, dass die Änderung nicht durch eine eigenständige Pressemitteilung, sondern lediglich über ein FAQ-Dokument und eine Entscheidungsrichtlinie bekannt gemacht worden sei.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum in einer Situation dokumentierter Schutzlücken und erkennbarer Vollzugsprobleme ausgerechnet das Risikopotenzial virtueller Automatenspiele erhöht wird“, erklärt Verena Küpperbusch, Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht. „Wer den Spielerschutz ernst nimmt, muss zuerst die bestehenden Schutzmechanismen wirksam durchsetzen, statt die Attraktivität und Verlustdynamik dieser Spielform weiter zu steigern.“
Kanalisierung bleibt ein zentraler Streitpunkt
Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 kritisieren Branchenverbände, dass die Kombination aus Produktbeschränkungen, Besteuerung und langen Genehmigungsverfahren die Wettbewerbsfähigkeit legaler Anbieter beeinträchtige.
Der Deutsche Online Casinoverband geht davon aus, dass ein erheblicher Teil der deutschen Online-Spieler weiterhin nicht lizenzierte Angebote nutzt. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder bewertet den Umfang des illegalen Marktes dagegen teilweise anders. Nach ihren bisherigen Berechnungen entfallen auf unerlaubte deutschsprachige Glücksspielseiten rund drei bis vier Prozent des gesamten erlaubten Glücksspielmarktes beziehungsweise etwa ein Viertel des legalen Marktes für riskantere Online-Glücksspiele.
Die unterschiedlichen Berechnungsmethoden und Marktabgrenzungen führen seit Jahren zu deutlich voneinander abweichenden Kanalisierungsquoten. Einigkeit besteht zumindest darüber, dass ein attraktives legales Angebot ein wesentlicher Bestandteil wirksamen Spielerschutzes ist. Spieler bei zugelassenen Anbietern unterliegen den gesetzlichen Schutzmaßnahmen, während diese bei illegalen Plattformen nicht gewährleistet sind.
Glücksspielstaatsvertrag wird abschließend evaluiert
Die Anpassung der Einsatzgrenzen erfolgt während der abschließenden Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Der Staatsvertrag verpflichtet die Länder dazu, seine Auswirkungen auf die Kanalisierung, die Suchtprävention, den Jugend- und Spielerschutz sowie die Bekämpfung des illegalen Marktes zu untersuchen.
Der zusammenfassende Evaluationsbericht soll spätestens am 31. Dezember 2026 veröffentlicht werden. Danach ist eine erneute Evaluation im Abstand von jeweils fünf Jahren vorgesehen.
Für die Branche bietet die Evaluation die Gelegenheit, weitere Änderungen anzustoßen. Luka Andric, Geschäftsführer des Deutschen Sportwettenverbands, hatte bereits im Frühjahr darauf hingewiesen, dass ein legaler Glücksspielmarkt nur dann wirksamen Schutz bieten könne, wenn er für die Spieler ausreichend attraktiv und wettbewerbsfähig sei.
Vorschriften, die ihre Ziele insbesondere bei der Kanalisierung nicht erreichten, müssten nach Ansicht des Verbandes überarbeitet oder aufgehoben werden. Die neuen Einsatzgrenzen werden von Branchenvertretern deshalb als erster konkreter Schritt in diese Richtung bewertet.
Fünf-Sekunden-Regel weiterhin in der Diskussion
Neben dem Einsatzlimit steht auch die vorgeschriebene Spieldauer bei virtuellen Automatenspielen zur Diskussion. Nach § 22a Absatz 6 GlüStV 2021 muss ein Spiel durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauern. Der Begriff „durchschnittlich“ könnte dabei einen gewissen technischen Gestaltungsspielraum eröffnen.
Denkbar wäre demnach, kürzere und längere Spielrunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums miteinander zu verrechnen. Branchenvertreter führen hierzu nach eigenen Angaben Gespräche mit der GGL. Eine grundsätzliche Abschaffung der Fünf-Sekunden-Regel ist derzeit jedoch nicht erkennbar.
Auch Online-Casinospiele wie Roulette, Blackjack oder Baccarat bleiben von den bundesweit erteilten Erlaubnissen für virtuelle Automatenspiele rechtlich getrennt. Ihre Regulierung liegt bei den einzelnen Bundesländern. Sie sind daher nicht mit den länderübergreifend von der GGL genehmigten virtuellen Automatenspielen gleichzusetzen.
Entscheidung über Einzahlungslimits steht noch aus
Eine weitere wichtige Frage betrifft das anbieterübergreifende Einzahlungslimit. Grundsätzlich dürfen Spieler derzeit insgesamt höchstens 1.000 Euro pro Kalendermonat bei den angeschlossenen Online-Glücksspielanbietern einzahlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Limit auf bis zu 10.000 Euro angehoben werden. Bei höchstens einem Prozent der aktiven Kunden eines Anbieters sind nach zusätzlichen Prüfungen sogar monatliche Einzahlungslimits von bis zu 30.000 Euro möglich.
Die bestehenden Vorgaben für diese Erhöhungen stehen erneut zur Diskussion. Nach Angaben aus der Branche konnten sich die Bundesländer bislang nicht auf eine dauerhafte Neuregelung verständigen.
Ein weiterer Entwurf könnte höhere Einzahlungslimits weiterhin zulassen, diese aber mit umfangreicheren Bonitäts-, Einkommens- und Risikoprüfungen verbinden.
Eine Rückkehr zu einem ausnahmslosen Limit von 1.000 Euro gilt in der Branche als problematisch. Kritiker befürchten, dass zahlungskräftige Spieler dadurch verstärkt zu illegalen Plattformen ausweichen könnten. Befürworter eines einheitlichen Limits verweisen dagegen auf den vorbeugenden Schutz vor hohen finanziellen Verlusten.
Auftakt für weitere regulatorische Anpassungen?
Für den legalen Online-Glücksspielmarkt stellt die Einführung der gestaffelten Einsatzgrenzen einen wichtigen regulatorischen Erfolg dar. Zahlreiche Anbieter sollen bereits damit begonnen haben, höhere Limits einzuführen und die dafür erforderlichen Systeme zur Überwachung des Spielverhaltens umzusetzen.
Ob die Entscheidung eine einmalige Anpassung bleibt oder den Beginn eines grundsätzlichen Umdenkens markiert, dürfte sich erst mit dem Abschluss der Evaluation zeigen. Im Mittelpunkt wird dabei weiterhin die Frage stehen, wie ein attraktives legales Glücksspielangebot mit einem hohen Niveau des Spieler- und Jugendschutzes verbunden werden kann.